fullscreen: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Beru. 
Beriragsverhältnis: . 
Gegenjeitige Meiftbegünitiaung. Ein Handelsabkommen 
beiteht nicht. 
3öfßle: 
Der Tarif enthält hauptfächlich Gewicdhtszölle neben einigen 
Maß-, Stüd- und Wertzöllen, Der Tarif fhreibt bei den 
einzelnen Pofitionen vor, nach welchem Sewicht die Waren 
zu verzollen jind. Der Yarif allt alz Minimaltarif. 
Deutfche Konfulate; 
Lima (G), Arequipa (K), Cajamarca (K), Callao (K), 
Cuzco (K), Iauito8 (K), La Merced de Chanchamayo (K), 
Qima (K), Mollendo (K), Biura (K), Salaverry-ZIru- 
ülo (K). 
Sefchäftsfprache: 
Shaniich. 
DBerfandvorfechriften. 
Zollinhaltsertlärungen: 
DBeizufügen find bei Leitung über Bremen, Niederlande und 
England eine, fonft 2 Zollinhaltseriärungen in franzöfifcher 
Sprache, 
Rednungen: 
Sind nicht erforderlich. 
Konfulatsfatturen: 
68 ift eine Xonfulat8faktura in vierfacdher Ausfertigung auf 
vorgefhriebenen Formularen in fpanrifjder Sprache mit 
Wertangabe in 1.S.A-Dolar-Währung erforderlich. 
Die Faktura muß enthalten: 
a) Name des AWbfjender3 und Empjänger8, Berfchiffungs- 
und BeftimmungsShafen fowie Name des Schiffes. 
An Ordververladungen find geftattet. ; 
n) Zeichen, Nummer und Anzahl der Backjtücke (Kolli, 
Ballen, ufw.), Inhalt, Brutto und Nettogewicht für 
jede Warengattung getrennt. > 
Kür die Angabe des InhaltZ ver einzelnen Pad: 
{tücfe genügt die Bezeichnung des NamenS, der Menae 
und des RobhfitoffeS jeder Ware. , 
Die Menge Yt nach Kilogramm, Metern, Sinheiten 
oder Zehnern anzugeben, je nachdem die betreffenden 
SGegenitände im Cinganaszoll tarifiert find, 
Handelt e8 ich um BPackjtüce der nämlidhen Art und 
gleichen Inhalt8, fo tanıu deren Deklaration in einer 
Linie zufammengefaßt werden. 
Urfprungsiand der Waren. 
An Schluffe der Faktura und vor der Unterjchrift des 
Ausitellerg Hat der lektere eidlih oder auf Chrenwort 
zu verfichern, daß die gemachten Angaben genau UND 
wahrheitsgemäß find. 
q Um die Richtigkeit der Faktura zu prüfen, fönnen die 
Ber fulat@beamten, wenn fie e8 für nötig erachten, eine 
Me kaubigte Aoichrift der Erflärungen, die bezüglich der 
el der Waren vor dem Zollamte des Verfehiffungs- 
Zafens gemacht worden find, verlangen, jofern eine {olche 
Deflaration in dem betreffenden Hajen gebräuchlich ijt. NUT 
8 befonderen. Zweifelafällen find die Verlader verpflichtet, 
Se bezügligen GandelZjakturen im der Urfchrift vorzulegen. 
De ‚Dorlegung fol N EHE zur Cinfiotnahme und 3U 
A. einzigen und ausdrücklichen Zwed der Aufklärung des 
oeifelhaften Punktes erfolgen. A Ddiefe eine in der 
Alice UngSpolice enthaltene Angabe, io ann fegtere oder 
An befjondere Befcheinigung der Verficherungsgefellfchaft 
Nele ber Originalfaktura vorgelegt werden, In allen 
en Hallen hat der Konfulatabeamte den etwaigen Mangel 
® T Nebereinftimmung in der Faktura zu vermerken und dem 
efreffenden. Zollamt Mitteilung zu machen. Die Be- 
Reru 
zaubigung der Konfukat8fjakturen hat entweder in Hamburg 
oder in Bremen zu erfolgen, bei Poftfendungen durch Das 
zuftändige Konfulat. 
Die Fakturen müffen bei Berlabung auf Konnoffement 
jpäteftens einen Tag vor Abgang des betreffenden Dampfers 
im Konfulat des Verfchiffungshafenz eingereicht werben, 
und zwar in bierfacher Ausfertigung, begleitet von einer 
RonnoffementSkopie, welche nicht unterfOrieben 3zu fein 
braucdt. Nach Abgang de3 in Frage fommenden Dampfers 
können Fakturem nicht mehr Iegakifiert werden, mas eine 
Strafe von 25 Prozent vom Werte beim Zollamt des Be: 
Himmungsortes nach fich zieht. 
EEE FEn . 
Die Konfulatsgeblihren betragen bei Poftpaketfendungen: 
1. 0,50 Dollar; 
2. 1 Prozent vom Deflarierten Wert (Nbrundung auf 
10 aufmärt8). Minimalgebithr: 0,50 Dollar. 
Die Konfulatsgebihren betragen dei Sendungen, welche auf 
Ronnoffement per Dampfer verladen werden: 
2 Proz. vom dekflarierten Wert, Minimalgebühr 0,10 Dollar. 
Die gleichen Gebühren werden am Beftimmungsort noch 
zinmal erboben. 
li 
itpafete: 
Kür jedes Paket oder jede Sefamtfendung (mehrere Pakete 
an Ddenfelben Empfänger) ift nur dann eine von einem 
peruanifchen (Berufs oder Wahl-) Konful beglaubiate 
Warenrechnung auszuftellen, wenn der Wert 10 peruanifche 
Pfund üÜberfteigt. Die Rechnung kann brieflidh dem 
Empfänger überfandt merden. Die Konfulargeblihren wer 
den bei der Ankunft der Pakete in Peru erhoben, wenn der 
Wert der Batete unter 10.—.— WiD. Sterl. bleibt. 
RKonnoffemente: 
Sn allen Konnoffementen, befonder3 in den im Ausland 
aufgemachten, ift der Wert der Fracht anzugeben. Ohne 
diefe Anaabe mMirfen die Konnoffemente don den amtlichen 
Stellen nicht angenommen merden. Legalifierung ift nicht 
erforderlich. 
Markierungsvorfchriften: 
Die Frachtftüce müffen mit Schablonen markiert fein; außer 
Marke, Nummer und Hafenplag muß au daZ Brutto- 
Geimicht angegeben fein. 
3Zollvorfchriften. 
Berzollung von Muftern: 
Multer, die einen Wert Haben, müffen in jedem Falle eine 
Konfultatsfaftura haben, Sie find wie jede andere Ware 
au verzolen und aollpflichtiga. Die Muiterfendungen Haben 
den, Boraum, vor andern Waren befichleunigt abgefertiat zu 
werden 
Muiter im Neifeverkehr: , 
Bei Mujterfendungen, die von Handlungsreijenden Für 
bearenate Beit einneführt werden, werden die HZollgebübhren 
nicht beaahit. Tondern auf die Bürafchaft einer Bank oder 
eine3 freditfähigen Haufes hin bis aur Höchitdauer von fechs 
Monaten ageftundet. Sind die Muflter nach diefer Beit noch 
nicht wieber ausgeführt. muß ber Boll entrichtet werben, Mlür 
Xumwelen-Muiter it eine Toldhe Stundung nicht geltattet. 
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