Beru.
Beriragsverhältnis: .
Gegenjeitige Meiftbegünitiaung. Ein Handelsabkommen
beiteht nicht.
3öfßle:
Der Tarif enthält hauptfächlich Gewicdhtszölle neben einigen
Maß-, Stüd- und Wertzöllen, Der Tarif fhreibt bei den
einzelnen Pofitionen vor, nach welchem Sewicht die Waren
zu verzollen jind. Der Yarif allt alz Minimaltarif.
Deutfche Konfulate;
Lima (G), Arequipa (K), Cajamarca (K), Callao (K),
Cuzco (K), Iauito8 (K), La Merced de Chanchamayo (K),
Qima (K), Mollendo (K), Biura (K), Salaverry-ZIru-
ülo (K).
Sefchäftsfprache:
Shaniich.
DBerfandvorfechriften.
Zollinhaltsertlärungen:
DBeizufügen find bei Leitung über Bremen, Niederlande und
England eine, fonft 2 Zollinhaltseriärungen in franzöfifcher
Sprache,
Rednungen:
Sind nicht erforderlich.
Konfulatsfatturen:
68 ift eine Xonfulat8faktura in vierfacdher Ausfertigung auf
vorgefhriebenen Formularen in fpanrifjder Sprache mit
Wertangabe in 1.S.A-Dolar-Währung erforderlich.
Die Faktura muß enthalten:
a) Name des AWbfjender3 und Empjänger8, Berfchiffungs-
und BeftimmungsShafen fowie Name des Schiffes.
An Ordververladungen find geftattet. ;
n) Zeichen, Nummer und Anzahl der Backjtücke (Kolli,
Ballen, ufw.), Inhalt, Brutto und Nettogewicht für
jede Warengattung getrennt. >
Kür die Angabe des InhaltZ ver einzelnen Pad:
{tücfe genügt die Bezeichnung des NamenS, der Menae
und des RobhfitoffeS jeder Ware. ,
Die Menge Yt nach Kilogramm, Metern, Sinheiten
oder Zehnern anzugeben, je nachdem die betreffenden
SGegenitände im Cinganaszoll tarifiert find,
Handelt e8 ich um BPackjtüce der nämlidhen Art und
gleichen Inhalt8, fo tanıu deren Deklaration in einer
Linie zufammengefaßt werden.
Urfprungsiand der Waren.
An Schluffe der Faktura und vor der Unterjchrift des
Ausitellerg Hat der lektere eidlih oder auf Chrenwort
zu verfichern, daß die gemachten Angaben genau UND
wahrheitsgemäß find.
q Um die Richtigkeit der Faktura zu prüfen, fönnen die
Ber fulat@beamten, wenn fie e8 für nötig erachten, eine
Me kaubigte Aoichrift der Erflärungen, die bezüglich der
el der Waren vor dem Zollamte des Verfehiffungs-
Zafens gemacht worden find, verlangen, jofern eine {olche
Deflaration in dem betreffenden Hajen gebräuchlich ijt. NUT
8 befonderen. Zweifelafällen find die Verlader verpflichtet,
Se bezügligen GandelZjakturen im der Urfchrift vorzulegen.
De ‚Dorlegung fol N EHE zur Cinfiotnahme und 3U
A. einzigen und ausdrücklichen Zwed der Aufklärung des
oeifelhaften Punktes erfolgen. A Ddiefe eine in der
Alice UngSpolice enthaltene Angabe, io ann fegtere oder
An befjondere Befcheinigung der Verficherungsgefellfchaft
Nele ber Originalfaktura vorgelegt werden, In allen
en Hallen hat der Konfulatabeamte den etwaigen Mangel
® T Nebereinftimmung in der Faktura zu vermerken und dem
efreffenden. Zollamt Mitteilung zu machen. Die Be-
Reru
zaubigung der Konfukat8fjakturen hat entweder in Hamburg
oder in Bremen zu erfolgen, bei Poftfendungen durch Das
zuftändige Konfulat.
Die Fakturen müffen bei Berlabung auf Konnoffement
jpäteftens einen Tag vor Abgang des betreffenden Dampfers
im Konfulat des Verfchiffungshafenz eingereicht werben,
und zwar in bierfacher Ausfertigung, begleitet von einer
RonnoffementSkopie, welche nicht unterfOrieben 3zu fein
braucdt. Nach Abgang de3 in Frage fommenden Dampfers
können Fakturem nicht mehr Iegakifiert werden, mas eine
Strafe von 25 Prozent vom Werte beim Zollamt des Be:
Himmungsortes nach fich zieht.
EEE FEn .
Die Konfulatsgeblihren betragen bei Poftpaketfendungen:
1. 0,50 Dollar;
2. 1 Prozent vom Deflarierten Wert (Nbrundung auf
10 aufmärt8). Minimalgebithr: 0,50 Dollar.
Die Konfulatsgebihren betragen dei Sendungen, welche auf
Ronnoffement per Dampfer verladen werden:
2 Proz. vom dekflarierten Wert, Minimalgebühr 0,10 Dollar.
Die gleichen Gebühren werden am Beftimmungsort noch
zinmal erboben.
li
itpafete:
Kür jedes Paket oder jede Sefamtfendung (mehrere Pakete
an Ddenfelben Empfänger) ift nur dann eine von einem
peruanifchen (Berufs oder Wahl-) Konful beglaubiate
Warenrechnung auszuftellen, wenn der Wert 10 peruanifche
Pfund üÜberfteigt. Die Rechnung kann brieflidh dem
Empfänger überfandt merden. Die Konfulargeblihren wer
den bei der Ankunft der Pakete in Peru erhoben, wenn der
Wert der Batete unter 10.—.— WiD. Sterl. bleibt.
RKonnoffemente:
Sn allen Konnoffementen, befonder3 in den im Ausland
aufgemachten, ift der Wert der Fracht anzugeben. Ohne
diefe Anaabe mMirfen die Konnoffemente don den amtlichen
Stellen nicht angenommen merden. Legalifierung ift nicht
erforderlich.
Markierungsvorfchriften:
Die Frachtftüce müffen mit Schablonen markiert fein; außer
Marke, Nummer und Hafenplag muß au daZ Brutto-
Geimicht angegeben fein.
3Zollvorfchriften.
Berzollung von Muftern:
Multer, die einen Wert Haben, müffen in jedem Falle eine
Konfultatsfaftura haben, Sie find wie jede andere Ware
au verzolen und aollpflichtiga. Die Muiterfendungen Haben
den, Boraum, vor andern Waren befichleunigt abgefertiat zu
werden
Muiter im Neifeverkehr: ,
Bei Mujterfendungen, die von Handlungsreijenden Für
bearenate Beit einneführt werden, werden die HZollgebübhren
nicht beaahit. Tondern auf die Bürafchaft einer Bank oder
eine3 freditfähigen Haufes hin bis aur Höchitdauer von fechs
Monaten ageftundet. Sind die Muflter nach diefer Beit noch
nicht wieber ausgeführt. muß ber Boll entrichtet werben, Mlür
Xumwelen-Muiter it eine Toldhe Stundung nicht geltattet.
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