Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

496  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV.  Deutsche  Handelspolitik.

große  Eroberung  des  Zollvereins  vollzogen.  Die  Aufgabe  war,  den  Handelsbund
auszudehnen:  über  alle  deutschen  Staaten,  aber  keinen  Schritt  weiter.  Schon  im
Jahre  1834  wurde  in  Brüssel,  durch  die  Sorge  vor  Frankreichs  Eroberungslust,  die
Frage  aufgeworfen,  ob  nicht  Belgien  dem  Deutschen  Zollvereine  beitreten  solle.
Preußen  wies  den  Gedanken  zurück,  und  auch  späterhin,  als  das  unreife  Nationalgefühl ­
  deutscher  Publizisten  wiederholt  für  einen  Handelsbund  mit  der  Schweiz  oder
mit  Holland  sich  erwärmte,  wahrte  Preußen  unbeirrt  den  nationalen  Charakter  des
Zollvereins.  Also  entstanden  zwei  Gemeinwesen  im  Deutschen  Bunde:  ein  Deutschland ­
  des  Scheins,  das  in  Frankfurt,  ein  Deutschland  der  ehrlichen  Arbeit,  das  in  Berlin
seinen  Mittelpunkt  fand.  Der  Preußische  Staat  erfüllte,  indem  er  Deutschlands  Handelspolitik ­
  leitete,  einen  Teil  der  Pflichten,  welche  dem  Deutschen  Bunde  oblagen,  wie
er  zugleich  allein  durch  sein  Heer  die  Grenzen  des  Vaterlandes  sicherte.  —  So  ist
er  durch  redlichen  Fleiß  langsam  emporgewachsen  zur  führenden  Macht  des  Vaterlandes; ­
  und  nur  weil  die  europäische  Welt  es  nicht  der  Mühe  wert  hielt,  das  Heerwesen ­
  und  die  Handelspolitik  Preußens  ernstlich  kennen  zu  lernen,  bemerkte  sie  nicht
das  stille  Erstarken  der  Mitte  des  Festlandes.
Die  wirtschaftliche  und  die  politische  Einigung  Deutschlands  zeigen  eine  überraschende ­
  Verwandtschaft  in  ihrer  Geschichte.  Beide  Bewegungen  gleichen  einem
großen  dialektischen  Prozesse:  erst  nachdem  durch  wiederholte  vergebliche  Versuche  die
Unmöglichkeit  jeder  andern  Form  der  Einheit  zweifellos  erwiesen  war,  errang  die
preußische  Hegemonie  den  Sieg.  Ein  reiches  Erbe  monarchischer  und  im  guten  Sinne
föderalistischer  Überlieferungen  ist  aus  den  Erfahrungen  des  Zollvereins  übergegangen
auf  den  Norddeutschen  Bund  und  das  Deutsche  Reich.  Mit  Recht  wird  der  geniale
Wurf  der  Norddeutschen  Bundesverfassung  gepriesen,  wie  sie  allen  staatsrechtlichen
Theorien  widersprach  und  doch  so  lebenskräftig,  so  verwickelt  und  doch  so  einfach  war.
Der  glückliche  Griff  erscheint  nur  um  so  glücklicher,  wenn  wir  erkennen,  daß  jenes
Grundgesetz  nicht  schlechthin  eine  Neuerung  gewesen  ist,  sondern  an  altbewährte  Traditionen ­
  sich  anlehnte.  In  dem  Zollvereine  hatte  Preußen  gelernt,  einen  vielköpfigen,
fast  formlosen  Bund,  der  sich  in  keine  Kategorie  des  Staatsrechts  einfügen  wollte,
monarchisch  zu  leiten,  mehr  durch  Einsicht  und  Wohlwollen  und  durch  das  natürliche
Übergewicht  der  Macht  als  durch  förmliches  Vorrecht;  und  es  war  auch  nur  ein  Anknüpfen ­
  an  alte  Überlieferungen,  daß  die  neue  Bundesverfassung  außer  dem  Heerwesen ­
  zunächst  bloß  die  materiellen  Interessen  der  Nation  ins  Auge  faßte,  den
reicheren  Ausbau  des  Deutschen  Staates  der  Zukunft  überlassend.  Und  fragt  man,
wie  es  doch  kam,  daß  in  diesem  zanklustigen  Deutschland  der  Norddeutsche  Bundesrat
so  viel  Tatkraft,  so  viel  Einmut  bewähren  konnte?  —  so  läßt  sich  der  Segen  der
langen  Lehrzeit  des  Zollvereins  nicht  verkennen.  Zwei  grundverschiedene  Schulen
deutscher  Staatsmänner  waren  aufgewachsen  seit  den  dreißiger  Jahren.  Auf  der
einen  Seite  die  Politiker  des  Bundestags.  Wer  hat  sie  nicht  gekannt,  diese  bejammernswerten ­
  Geschöpfe,  denen  die  Erbsünde  der  Diplomatie,  die  Verwechslung  von
Geschäft  und  Klatscherei,  zur  anderen  Natur  geworden?  —  Diese  durch  die  kondensierte ­
  Milch  der  „Augsburger  Allgemeinen"  und  der  „Frankfurter  Ober-Postamts-Zeitung"
  mühsam  am  Leben  erhaltenen  politischen  Kinder,  die  mit  so  feierlichem  Ernst
von  den  Formen  und  Formeln  des  hohen  Bundesrechts  zu  reden  wußten?  Und  daneben ­
  die  Geschäftsmänner  des  Zollvereins,  nüchterne  praktische  Leute,  gewohnt,
ernsthafte  Jnteressenfragen  umsichtig  zu  erwägen,  die  Wünsche  und  Bedürfnisse  der
Nachbarn  mit  Gerechtigkeit  und  Milde  zu  beachten.  Auf  der  hohen  Schule  der  Zollkonferenzen ­
  und  der  mannigfachen  Beratungen  über  die  Fragen  des  Verkehrs  lernten
Preußens  Staatsmänner  die  Methode  neuer  deutscher  Politik:  die  Kunst,  reizbare
kleine  Bundesgenossen  ohne  Gehässigkeit  und  Gewalttat  zu  leiten,  unter  hündischen
Formen  das  Wesen  der  Monarchie  zu  wahren.
            
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