Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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Vorwort des Uebersetzers und Bearbeiters. 
muß darauf hiugewiesen werden, daß sich die angeführten Ernteberechnungen 
denn doch nicht auf vollkommen authentische Daten stützen. Ja, wären sie selbst 
über jeden Zweifel erhaben, so ist das Sinken der Ergebnisse der Weizenernte 
nicht bedeutend genug gewesen und in Anbetracht des Umstandes, daß in jene 
Jahre der ungemein starke Allsfall infolge der russischen Mißernten fällt, vor 
allem nicht in dem Maße dauernd sichergestellt, daß dasselbe an und für sich 
eine beträchtliche Steigerung der Getreidepreise rechtfertigen würde. Zudem fehlt 
der Nachweis, daß die Nachfrage nach Weizen nicht durch stärkere Verwendung 
anderer Cerealien zum Unterhalt der Menschen vermindert worden ist. 
Was aber die aus dem Börsentreiben angeführten Beispiele anlangt, so 
bleibt die Frage, ob derartige Vorgänge die Regel bilden, oder ob es sich 
dabei um Ausnahmen handelt, welche das Gesetz der normalen Preisbildllng 
nicht zu beeinträchtigen vermögen, eine offene. 
Uns will es demnach scheinen, als ob G. Rußland in der betreffenden 
Schrift zwar eine beachtenswerthe Hypothese aufgestellt habe, über welche jeden 
falls sehr eingehende Untersuchllngen angestellt werden sollten, daß er aber 
seine Behauptungen noch nicht in dein Maße glaubwürdig gemacht hätte, daß 
sie die Grundlage für gesetzliche Maßregeln allgemeiner Natur abzugeben ge 
eignet wären. Bisher hat dieser Autor seine hier in Frage stehenden sehr 
universellen und sehr apodiktischen Behauptungen doch nur auf einzelne That 
sachen gestützt. Er muß diese Thatsachen aus alle Fälle bedeutend vermehren, 
um seiner Theorie zu allgemeiuer Anerkennung zu verhelfeu und die entgegen 
stehenden Behauptungen sehr angesehener Alltoren, wie Cohn, Conrad nnd 
Jannet, zu entkräften. 
Bon unsern übrigen Zusätzen zu den Ausführungen Devas' seien endlich 
noch die folgenden erwähnt: 
Ueber die Erlaubtheit des Zinsnehmens von Geldtapitalien in unsern 
Tagen ist auf Seite 291 und 292 gehandelt worden, über die gegenwärtig 
in Deutschland, in Oesterreich und Frankreich in Kraft stehenden Wuchergesetze 
Seite 295—297. 
Ferner haben wir lins aus Seite 298 und 299 über die ill den meisten 
Staaten der großen nordamerikanischen Republik bestehenden Heimstättengesetze, 
über die einschlägigen, in europäischen Staateil aufgetauchten Gesetzesprojecte, 
über die in Preußen eingeführte Institution der Rentengüter und über die 
auf dieselben Güter bezügliche Gesetzesvorlage der österreichischen Regierung 
verbreitet. 
Auch die verschiedenen Arten der Darlehenskassen, sowohl diejenigen, 
die nach dem Princip der unbeschränkten Haftung im Anschluß an die 
Ideen von Schulze-Delitzsch und Raiffeisen in Deutschland, als die, welche 
nach dem Princip der beschränkten Haftbarkeit der Mitglieder in Italien
	        
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