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Vorwort des Uebersetzers und Bearbeiters.
muß darauf hiugewiesen werden, daß sich die angeführten Ernteberechnungen
denn doch nicht auf vollkommen authentische Daten stützen. Ja, wären sie selbst
über jeden Zweifel erhaben, so ist das Sinken der Ergebnisse der Weizenernte
nicht bedeutend genug gewesen und in Anbetracht des Umstandes, daß in jene
Jahre der ungemein starke Allsfall infolge der russischen Mißernten fällt, vor
allem nicht in dem Maße dauernd sichergestellt, daß dasselbe an und für sich
eine beträchtliche Steigerung der Getreidepreise rechtfertigen würde. Zudem fehlt
der Nachweis, daß die Nachfrage nach Weizen nicht durch stärkere Verwendung
anderer Cerealien zum Unterhalt der Menschen vermindert worden ist.
Was aber die aus dem Börsentreiben angeführten Beispiele anlangt, so
bleibt die Frage, ob derartige Vorgänge die Regel bilden, oder ob es sich
dabei um Ausnahmen handelt, welche das Gesetz der normalen Preisbildllng
nicht zu beeinträchtigen vermögen, eine offene.
Uns will es demnach scheinen, als ob G. Rußland in der betreffenden
Schrift zwar eine beachtenswerthe Hypothese aufgestellt habe, über welche jeden
falls sehr eingehende Untersuchllngen angestellt werden sollten, daß er aber
seine Behauptungen noch nicht in dein Maße glaubwürdig gemacht hätte, daß
sie die Grundlage für gesetzliche Maßregeln allgemeiner Natur abzugeben ge
eignet wären. Bisher hat dieser Autor seine hier in Frage stehenden sehr
universellen und sehr apodiktischen Behauptungen doch nur auf einzelne That
sachen gestützt. Er muß diese Thatsachen aus alle Fälle bedeutend vermehren,
um seiner Theorie zu allgemeiuer Anerkennung zu verhelfeu und die entgegen
stehenden Behauptungen sehr angesehener Alltoren, wie Cohn, Conrad nnd
Jannet, zu entkräften.
Bon unsern übrigen Zusätzen zu den Ausführungen Devas' seien endlich
noch die folgenden erwähnt:
Ueber die Erlaubtheit des Zinsnehmens von Geldtapitalien in unsern
Tagen ist auf Seite 291 und 292 gehandelt worden, über die gegenwärtig
in Deutschland, in Oesterreich und Frankreich in Kraft stehenden Wuchergesetze
Seite 295—297.
Ferner haben wir lins aus Seite 298 und 299 über die ill den meisten
Staaten der großen nordamerikanischen Republik bestehenden Heimstättengesetze,
über die einschlägigen, in europäischen Staateil aufgetauchten Gesetzesprojecte,
über die in Preußen eingeführte Institution der Rentengüter und über die
auf dieselben Güter bezügliche Gesetzesvorlage der österreichischen Regierung
verbreitet.
Auch die verschiedenen Arten der Darlehenskassen, sowohl diejenigen,
die nach dem Princip der unbeschränkten Haftung im Anschluß an die
Ideen von Schulze-Delitzsch und Raiffeisen in Deutschland, als die, welche
nach dem Princip der beschränkten Haftbarkeit der Mitglieder in Italien