Full text : Die Kaufkraft des Geldes

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I.  Kapitel.

Unterscheidung  zwischen  dem  im  Besitz  befindlichen  Gegenstand  und  den
Rechten  der  Eigentümer  notwendig.  Eine  Eisenbahn  ist  also  ein  Stück
Reichtum.  Aktien  und  Prioritäten  sind  Ansprüche  auf  diesen  Reichtum.
Jeder  Inhaber  von  Aktien  oder  Prioritäten  hat  ein  Amecht  auf  einen  Bruchteil ­
  des  von  der  Eisenbahn  abgeworfenen  Gewinnes.  In  ihrer  Gesamtheit
umfassen  diese  Berechtigungen  das  vollständige  Verfügungsrecht  über  die
Eisenbahn  oder  das  Eigentum  an  der  Eisenbahn.
Ebenso  wie  der  Reichtum  können  auch  Eigentumsrechte  gemessen
werden;  ihre  Maßeinheiten  tragen  aber  einen  anderen  Charakter.  Die  Einheiten ­
  des  Eigentumsanrechts  sind  nicht  physischer  Natur,  sondern  sie
bestehen  aus  abstrakten  Ansprüchen  auf  die  Nutzleistungen  des  Reichtums.
Für  einen  Mann,  der  fünfundzwanzig  Aktien  einer  Eisenbahngesellschaft
besitzt,  besteht  das  Maß  seines  Eigentums  in  fünfundzwanzig  Einheiten  so
gut,  wie  wenn  er  fünfunzdwanzig  Scheffel  Weizen  besäße.  Was  er  besitzt,
sind  aber  fünfundzwanzig  Anrechte  einer  besonderen  Gattung.
Es  gibt  verschiedene  Einheiten  zur  Messung  des  Eigentums,  wie  es  verschiedene ­
  Einheiten  zur  Bemessung  des  Reichtums  gibt;  und  dieselben  Begriffe ­
  der  Übertragung,  des  Austausches,  des  Preises  und  Wertes,  die  auf
den  Reichtum  Anwendung  finden,  können  auf  das  Eigentum  genau  so  gut
angewandt  werden.
Neben  der  Unterscheidung  zwischen  Reichtum  und  Eigentum  soll  hier
noch  eines  anderen  Unterschiedes  gedacht  werden.  Dies  ist  die  Unterscheidung ­
  zwischen  Eigentumsanrechten  und  Ausweisscheinen  (certificates)
dieser  Amechte.  Erstere  sind  die  Amechte  auf  die  Benutzung  des  Reichtums; ­
  letztere  sind  nur  schriftliche  Beweismittel  für  das  Vorhandensein
dieser  Anrechte.  Der  Anspruch  auf  die  Dividenden  einer  Eisenbahn  ist  also
ein  Eigentumsrecht,  das  geschriebene  Dokument  indessen,  durch  das  dieses
Anrecht  anerkannt  wird,  ist  ein  Ausweisschein.  Das  Recht  auf  eine  Eisenbahnfahrt ­
  ist  ein  Eigentumsrecht;  die  Fahrkarte,  die  dieses  Recht  zugesteht,
ist  ein  Eigentumsausweisschein.  Das  Versprechen  einer  Bank  ist  ein  Eigentumsrecht; ­
  die  Banknote,  auf  der  dieses  Versprechen  aufgedruckt  ist,  ist
ein  Eigentumsausweis.
Jedes  Eigentumsrecht,  das  im  Austausch  zur  allgemeinen  Annahme  gelangt, ­
  kann  „Geld“  genannt  werden.  Das  gedruckte  Beweismittel  seiner
Existenz  wird  ebenfalls  Geld  genannt.  Hierdurch  entstehen  drei  Bedeutungen
des  Ausdruckes  Geld,  nämlich:  seine  Bedeutung  im  Sinne  von  Reichtum;
seine  Bedeutung  im  Sinne  von  Eigentum*)  und  seine  Bedeutung  im  Sinne
D  Siehe  K.  M  enger,  Handwörterbuch  der  Staatswissenschaften,  Jena  (Fischer),
Bd.  IV,  1910,  Artikel  „Geld“,  Seite  566—568.
            
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