Full text : Die Kaufkraft des Geldes

256  XII.  Kapitel.

Zunahme  in  den  amerikanischen  Depositen  und  ihrer  Umlaufsgeschwindigkeit
am  Zunehmen  verhindert.
Außer  den  Weltpreisbewegungen  gibt  es  aber  auch  speziell  lokale  Preisbewegungen. ­
  Alles  was  störend  auf  den  Handel  einwirkt,  wie  dies  mit  dem
Zolltarif  der  Fall  ist,  hat  die  Tendenz,  das  Steigen  der  Preise  ungleich  zu  gestalten. ­
  Es  bleibt  uns  daher  noch  die  Frage  bezüglich  der  speziellen  Einwirkungen ­
  auf  das  amerikanische  Preisniveau  z.  B.  der  des  Zolltarifs,  der
seine  Wirkung  durch  G  geltend  macht.
Wie  bereits  in  einem  früheren  Kapitel  erwähnt,  hat  ein  zum  Gesetz  erhobener ­
  Schutzzolltarif  die  Wirkung,  daß  durch  die  zeitweilige  Schaffung
einer  „günstigen“  Handelsbilanz  das  Preisniveau  des  „geschützten“  Landes  erhöht ­
  und  auf  diese  Weise  der  Import  des  Geldmetalles  angespornt  und  sein
Export  gelähmt  wird.  Sobald  als  das  einheimische  Preisniveau  im  Verhältnis ­
  zu  den  ausländischen  Preisniveaus  genügend  erhöht  worden  ist,  um
das  Gleichgewicht  des  Handels  wieder  herzustellen  und  der  relativen  Anhäufung ­
  des  Goldes  in  dem  geschützten  Lande  Einhalt  gebieten  zu  können,
hört  diese  Einwirkung  auf.  Mit  Ausnahme  des  Umstandes,  daß  der  Tarif
störend  auf  den  Handel  einwirkt  und  dadurch  das  einheimische  Preisniveau
verhindert,  sich  den  ausländischen  Preisniveaus  anzupassen,  läßt  sodann  der
Zolltarif  nach,  auf  das  Preisniveau  einzuwirken.  Dieses  störende  Einwirken
kann  in  jeder  Kichtung  sich  geltend  machen,  d.  h.  das  einheimische  Preisniveau ­
  wird  von  den  ausländischen  Preisniveaus  unabhängiger  gemacht,
als  es  bei  einem  freien  Handel  der  Fall  wäre.  Das  geschützte  Land  wird
durch  den  Zolltarif  lediglich  isoliert.
Während  der  von  uns  in  Untersuchung  gezogenen  Periode  1896—1909
sind  im  Zolltarifsgesetze  zwei  Veränderungen  vorgenommen  worden,  wovon
die  eine  im  Jahre  1897  und  die  andere  im  Jahre  1909  stattfand.  Die  erste
Änderung  stellte  eine  Erhöhung  der  im  Jahre  1894  aufgestellten  Zollsätze
dar.  Das  Gesetz  vom  Jahre  1897  muß  also  auf  eine  Einschränkung  des
Imports  und  auf  die  Erhöhung  der  Preise  gerichtet  gewesen  sein.  Wenn
in  der  hier  erörterten  Zeitperiode  die  amerikanischen  Preise  schneller  gestiegen ­
  sind,  als  die  Preise  anderer  Länder,  wie  z.  B.  Englands,  so  scheint
die  Annahme  gerechtfertigt,  daß  ein  Anteil  an  diesem  weiteren  Steigen  dem
amerikanischen  Zolltarifsystem  zuzuschreiben  ist.
Wir  kommen  endlich  zum  Zolltarif  vom  Jahre  1909.  Dieses  Gesetz
ist  noch  so  neu,  daß  ein  großer  Einfluß  bis  jetzt  kaum  wahrnehmbar  sein
konnte,  selbst  wenn  man  annehmen  wollte,  daß  sich  diese  Einwirkung  schon
zur  Zeit  des  Entwurfes  des  Gesetzes,  also  bereits  zu  Beginn  des  Jahres  1909,
fühlbar  machte.  Über  die  Frage,  ob  die  Revision  des  Tarifs  nach  aufwärts
            
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