Full text : Die Kaufkraft des Geldes

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XIII.  Kapitel.

merziell  isoliert.  Wenn  das  System  in  Betrieb  gesetzt  wird,  sollten
alle  Länder,  die  an  der  Sache  genügendes  Interesse  haben,  um  einen
Staatsvertrag  einzugehen,  beteiligt  sein.  Damit  aber  Österreich  seine  eigenen
Interessen  nicht  opfert,  wenn  es  als  Goldwährungsland  zu  den  Bedingungen
dient,  unter  denen  alle  anderen  Länder  der  Welt  gemeinsam  ihre  Wechselparis ­
  adjustieren  müßten,  könnte  es  seine  Umlaufsmittel  durch  den  Einund
  Verkauf  von  Gold  selbst  adjustieren.  Mit  anderen  Worten:  genau
dieselben  Prinzipien,  durch  die  die  Währungsmittel  in  Indien  oder  in  den
Philippinen  vermittelst  des  Ein-  und  Verkaufes  von  im  Ausland  auf  Gold
gezogenen  Devisen  reguliert  werden,  könnten  den  Ein-  und  Verkauf  des
Goldes  im  Inlande  selbst  direkter  bewirken.  Österreich  würde  sich  deshalb
hierzu  vorzüglich  eignen,  weil  das  System,  mittelst  dessen  es  sein  uneinlösliches ­
  Papiergeld  zu  einem  festen  Pari  mit  Gold  aufrechterhalten  hat,  in
diesem  Lande  der  Hauptsache  nach  schon  lange  in  Betrieb  ist.  Sollte  es
zu  entsprechenden  Vertragsunterhandlungen  kommen,  so  könnte  sich
Österreich  zur  Aufrechterhaltung  eines  Paris  verpflichten  und  zwar  nicht
eines  Paris  mit  einem  festgesetzten  Goldgewicht,  sondern  mit  einem
solchen  Goldgewicht,  das  eine  festgesetzte  Kaufkraft  hat  und  dies  könnte
durch  den  Ein-  und  Verkauf  von  Gold  zu  diesen  adjustierten  Preisen
geschehen,  indem  es  Barrengold  für  Kronen  verkauft,  wenn  das  Umlaufs  -
mittel  vermindert  werden,  und  Barrengold  für  Kronen  kauft,  wenn  es  eine
Erweiterung  erfahren  soll.  Alle  anderen  Länder  könnten  durch  solche
Methoden,  wie  die,  durch  welche  zum  Beispiel  Indien  jetzt  sein  Pari  mit
England  aufrecht  erhält,  ihr  Pari  mit  Österreich  oder  gegeneinander  aufrechterhalten ­
  für  den  Fall,  daß  genau  dasselbe  Verfahren,  wie  es  für  Österreich ­
  vorgeschlagen  wurde,  nicht  vorgezogen  wird.  Tatsächlich  ist  die
Methode,  das  Pari  durch  den  Verkauf  von  Wechseln  auf  andere  Länder
aufrecht  zu  erhalten  oder  dies  durch  den  Austausch  von  Umlaufsmitteln
für  irgendeine  Ware,  z.  B.  für  Gold  zu  bewerkstelligen,  im  Grunde  genommen
fast  ein  und  dasselbe.
Zur  richtigen  Durchführung  eines  solchen  internationalen  Systems  sind
drei  getrennte  Funktionen  erforderlich:  1.  die  Funktion,  das  Wechselpari
mit  der  österreichischen  Kronenmünze  aufrecht  zu  erhalten,  was  durch
Bureaus  für  den  Auslandswechselverkehr  auszuführen  wäre  und  zwar  in
genau  derselben  Weise,  wie  dies  jetzt  in  den  Philippinen  unter  dem  Golddevisensystem ­
  geschieht;  2.  die  ähnliche  Funktion,  das  Umlaufsmittel  in
wenigstens  einem  Lande  zu  regulieren  (beispielsweise  in  Österreich),  was
mit  Hilfe  eines  Bureaus  zur  Regulierung  der  Umlaufsmittel  durch  den  Einund
  Verkauf  von  Gold  nach  Wahl  des  Publikums  und  zu  einem  amtlichen
            
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