Anhang zum XII. Kapitel.
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Konto hinzu, bevor Smiths Bank die Summe von dessen Konto abziehen kann.
Das heißt, die $ 100 werden zeitweilig als beiden gehörend gerechnet. Wenn
beide Seiten dieser Übertragung gleichzeitig gemeldet würden, könnte es
kein doppeltes Inrechnungstellen geben. Bis aber der Scheck Smiths Bank
erreicht, ist die einzige Aufzeichnung des Abzuges, der an Smiths Konto
vorgenommen werden sollte, unter den „Schecks für Clearing“ zu finden,
die wir folglich in unserer Statistik in Abzug bringen müssen.
Diese Ziffern können indessen nur schätzungsweise aufgestellt werden.
Nur für den 28. April 1909 sind sie für alle Banken gegeben; die Zahlen
sind die des Spezialberichtes der bereits erwähnten Monetary Commission.
Von diesem Betrage stammen vier Fünftel aus den Nationalbanken; und
da die Nationalbanken über ihren Austausch mit den Clearinghäusern jähr
lich berichten, nehmen wir an, daß der Gesamtbetrag eines Jahres fünf
Viertel der von den Nationalbanken gemeldeten Summe beträgt (siehe den
Bericht des Comptrollers vom Jahre 1908, S. 514—522). Die ganze Be
richtigung ist so gering, daß ein eventueller Irrtum in diesem angenommenen
Verhältnis für das Endresultat ganz belanglos ist.
Die siebente Kolonne (7) wurde gewonnen durch Anwendung der oben
besprochenen Korrekturen auf Kolonne 2 — nämlich durch Abzug der
Posten der dritten Kolonne, durch Addition derer der vierten Kolonne
und durch schließlichen Abzug der Zahlen der fünften und sechsten Kolonne.
Aber auch jetzt haben wir noch nicht den gewünschten Posten, die
Depositenumlaufsmittel oder die dem Scheckverkehr unterworfenen Depo
siten erlangt. Die abgeschätzten reinen individuellen Depositen schließen
nicht nur Kontokorrente sondern Depositenzertifikate und andere Depositen
ein, die mehr als Kapitalanlage als als Austauschmedia betrachtet werden.
Der erste veröffentlichte Versuch, die wahren, dem Scheckverkehr unter
worfenen Depositen zu geben, wurde von der National Monetary Commission
gemacht. In deren wertvollem Spezialbericht, wie dem vom 28. April 1909,
der vom Comptroller of the Currency hergestellt worden war, sind die scheck
fähigen Depositen mit 6.94 Milharden angegeben x ). Dieser Ziffer 6.94 muß
ein Betrag für „nicht berichtende Banken“ hinzugefügt und ein anderer
für die „Schecks für Clearing“ muß davon abgezogen werden. Die un-
gemeldeten Depositen aller Art sind in der Tabelle für das Jahr 1909 auf
0.39 geschätzt worden, von denen wohl nach Proportionsrechnung nur
*) Siehe Senatsdokument Nr. 225, 61. Kongreß, 2. Session, Special Report front Banks
oj the United States, 28. April 1909, S. 261; dgl. Report of Comptroller of the Currency, 1909,
S. 835. Die Zahlen schließen Hawaii, Porto Rico und die Philippinen aus, obgleich die
hierdurch ausgeschlossene Summe kaum der Rede wert ist.