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Diese Tatsachen, die durch Beobachtungen und Nachfragen bestätigt
werden, haben zu der Überzeugung geführt, daß eigentlich alle Geschäfte
in den Vereinigten Staaten, sicherlich aber über 99 Prozent (nicht nach
deren Zahl, sondern nach dem Gesamtumfang gemessen) mittels des bank
mäßigen Zahlungsverkehrs ausgeführt werden. Sogar in Orten, wo sich
keine Banken befinden, ziehen es die Händler vor, ein Bankkonto in der
ihnen am nächsten liegenden Stadt zu haben, um als Käufer ihre Geschäfte
bequemer abwickeln zu können. Wir schließen daher, daß, für alle prakti
schen Zwecke, die Kategorie der „Kaufmännischen Deponenten“ mit der
Kategorie der Handelshäuser zusammenfällt.
„Andere Deponenten“ umfassen zumeist Eigentümer, Gewerbsleute und
Angestellte. Lohnempfänger, Handelsleute oder Geschäftsunternehmungen
in kaufmännischem Sinne werden hier selten eingeschlossen. Wenn ein
einzelner Mann ein Geschäft leitet, so trennt er gewöhnlich sorgfältig sein
geschäftliches und sein persönliches Ich. Die Person Johann Schmidt und
das Geschäft Johann Schmidt sind voneinander verschieden. Das Taschen
geld des einen und das Kassengeld des anderen werden selten durcheinanderge
worfen. Geldzahlungen, welche von dem einen an den anderen gemacht werden,
tragen genau denselben Charakter .wie die Zahlungen des Geschäftes an
irgendeine andere Person. Ursprünglich und unter primitiven Verhält
nissen wurde natürlich eine solche Unterscheidung nicht vorgenommen und
mitunter geschieht dies auch heutzutage nicht, wie es z. B. bei Hökern,
Hausierern, Obstverkäufern und kleinen Landkrämern der Fall ist. Wie
wir aber gesehen haben, gehören diese Personen eigentlich nicht zu den
Deponenten. Zudem ist ihre Zahl nur gering und da nach der Natur ihres
Geschäftes das von ihnen umgesetzte Geld nur unbedeutend ist, so ist für
praktische Zwecke deren Einreihung kein Gegenstand von Bedeutung.
Es mag dann und wann Vorkommen, daß gewöhnliche Kaufleute, die die
ausschließliche Verwaltung ihrer Geschäfte innehaben, ihr Geschäftskonto
und ihr Personenkonto nicht besonders trennen. Doch können wir in diesen
Fällen die Trennung in Gedanken vornehmen. Wenn ein solcher Mann aus
seinem Schranke Geld herausnimmt und es in seine Tasche steckt, so können
wir sagen, daß sein geschäftliches Ich an sein persönliches Ich Dividende
gezahlt hat. In gleicher Weise sind seine gezogenen Schecks gewöhnlich
so unterscheidbar, wie seine geschäftlichen oder seine persönlichen Aus
gaben, selbst wenn er es unterläßt, zwei separate Bankkonti zu führen.
Solche Fälle sind jedoch selten und von keiner Bedeutung, weil jedes größere
moderne Geschäft von Teilhabern und Gesellschaften geleitet wird, wo ein
striktes Auseinanderhalten der Konti notwendig ist, um die gegenseitigen
Interessen zu schützen.