Full text: Die Kaufkraft des Geldes

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Diese Tatsachen, die durch Beobachtungen und Nachfragen bestätigt 
werden, haben zu der Überzeugung geführt, daß eigentlich alle Geschäfte 
in den Vereinigten Staaten, sicherlich aber über 99 Prozent (nicht nach 
deren Zahl, sondern nach dem Gesamtumfang gemessen) mittels des bank 
mäßigen Zahlungsverkehrs ausgeführt werden. Sogar in Orten, wo sich 
keine Banken befinden, ziehen es die Händler vor, ein Bankkonto in der 
ihnen am nächsten liegenden Stadt zu haben, um als Käufer ihre Geschäfte 
bequemer abwickeln zu können. Wir schließen daher, daß, für alle prakti 
schen Zwecke, die Kategorie der „Kaufmännischen Deponenten“ mit der 
Kategorie der Handelshäuser zusammenfällt. 
„Andere Deponenten“ umfassen zumeist Eigentümer, Gewerbsleute und 
Angestellte. Lohnempfänger, Handelsleute oder Geschäftsunternehmungen 
in kaufmännischem Sinne werden hier selten eingeschlossen. Wenn ein 
einzelner Mann ein Geschäft leitet, so trennt er gewöhnlich sorgfältig sein 
geschäftliches und sein persönliches Ich. Die Person Johann Schmidt und 
das Geschäft Johann Schmidt sind voneinander verschieden. Das Taschen 
geld des einen und das Kassengeld des anderen werden selten durcheinanderge 
worfen. Geldzahlungen, welche von dem einen an den anderen gemacht werden, 
tragen genau denselben Charakter .wie die Zahlungen des Geschäftes an 
irgendeine andere Person. Ursprünglich und unter primitiven Verhält 
nissen wurde natürlich eine solche Unterscheidung nicht vorgenommen und 
mitunter geschieht dies auch heutzutage nicht, wie es z. B. bei Hökern, 
Hausierern, Obstverkäufern und kleinen Landkrämern der Fall ist. Wie 
wir aber gesehen haben, gehören diese Personen eigentlich nicht zu den 
Deponenten. Zudem ist ihre Zahl nur gering und da nach der Natur ihres 
Geschäftes das von ihnen umgesetzte Geld nur unbedeutend ist, so ist für 
praktische Zwecke deren Einreihung kein Gegenstand von Bedeutung. 
Es mag dann und wann Vorkommen, daß gewöhnliche Kaufleute, die die 
ausschließliche Verwaltung ihrer Geschäfte innehaben, ihr Geschäftskonto 
und ihr Personenkonto nicht besonders trennen. Doch können wir in diesen 
Fällen die Trennung in Gedanken vornehmen. Wenn ein solcher Mann aus 
seinem Schranke Geld herausnimmt und es in seine Tasche steckt, so können 
wir sagen, daß sein geschäftliches Ich an sein persönliches Ich Dividende 
gezahlt hat. In gleicher Weise sind seine gezogenen Schecks gewöhnlich 
so unterscheidbar, wie seine geschäftlichen oder seine persönlichen Aus 
gaben, selbst wenn er es unterläßt, zwei separate Bankkonti zu führen. 
Solche Fälle sind jedoch selten und von keiner Bedeutung, weil jedes größere 
moderne Geschäft von Teilhabern und Gesellschaften geleitet wird, wo ein 
striktes Auseinanderhalten der Konti notwendig ist, um die gegenseitigen 
Interessen zu schützen.
	        
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