Daraus ergibt sich: Nach Vornahme von Kompensationen — je größer
die Bank, desto häufiger wird dies der Fall sein — werden einige Banken
Devisen übrig haben und den entsprechenden Betrag in der heimischen
Währung benötigen, während andere wieder Devisen brauchen. Der Saldo
wird „i n K o st g e g e b e n" oder „i n K o st g e n o m m e n". Hat z. B. eine
Bank per Saldo von einer Devise für einen bestimmten Termin mehr ver
kauft als gekauft, so wird sie sich für den Saldo sin runder Summe) durch
Kauf per Kasse decken; sie wird aber weiter eine andere Bank als Geldgeber
suchen (sofern sie das Geschäft nicht „in sich selbst" machen will), die sich
vielleicht in umgekehrter Lage befindet. An diese wird sie die Devise (Wäh-
rungsbetrag) „per Kasse" verkaufen und den gleichen Betrag (oder die um
die später fälligen Zinsen vermehrte Devisensumme) „per Termin" zurück
kaufen. Veranschaulichen wir uns diesen Vorgang an folgendem Schema:
Zwecks Begleichung der per Kasse
gekauften Deckungsdevise wendet
sich die Bank an einen
Geldgeber
Die Bank
verkauft
dem Importeur
Termindevisen
Rückkauf
per Termin
Verkauf Deckung durch Verkauf
per Termin Kauf per Kasse per Kasse
Der Verkauf eines Währungsbetrages „per Kasse" s„per sofort") unter
gleichzeitigem Rückkauf „per Termin" (oder Kauf von Devisen „Per Kasse"
und gleichzeitigem Verkauf „per Termin") hat Ähnlichkeit mit der
Prolongation sSchiebung) von Effekten im Termingeschäft. Man nennt
diese Geschäfte Prolongations-, Schiebungs° oder Swap
geschäfte. Das (englische) Wort Swap soder S w o p) bedeutet Tausch.
Es liegen Tauschgeschäfte vor; der Devisenbetrag wird nach einer bestimm
ten Zeit zum gleichen Kurse oder mit einem Zuschlage zurückgegeben. Dollar,
Pfunde usw. „swapen" heißt, sie einem Geldgeber „hineingeben", indcni
Man sie ihm Per Kasse verkauft und auf Termin (für einen, zwei, drei
Monate usw.) wieder zurückkauft. Voraussetzung für das Funktionieren des
Swapgeschäftes ist ein von staatlichen Bindungen freier Geld- und Devisen
markt. Infolge der Devisenbewirtschaftung mit dem in der Regel damit im
Zusammenhange stehenden Verbot des Devisenterminhandels ist für ver
schiedene Valuten (auch für die Reichsmark) ein „Swap" nicht mehr möglich.
Da die Kurssicherung für den deutschen Exporteur nicht mehr am (
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