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Wertstabilisierung des Dollars.
Dem vorliegenden Plane gemäß wäre also erstens, für die Berechnung
einer offiziellen Indexnummer der Preise Sorge zu tragen, und zweitens,
würde das offizielle Gewicht des virtuellen Dollars, zu dem die Regierung
Goldzertifikate an die Goldproduzenten ausgibt oder die von den Juwelieren
überreichten Goldzertifikate einlöst, entsprechend zu adjustieren sein. Mit
anderen Worten: Die amtlichen Goldpreise, zu denen die Regierung bereit
ist, je nach Wahl des Publikums Gold zu kaufen oder zu verkaufen,
müßten eine entsprechende Anpassung erfahren.
Kurz, der Plan verfolgt den Zweck, das Gewicht des Dollars virtuell
entweder höher oder niedriger zu stellen (d. h. den Preis des Barrengoldes
nach aufwärts oder nach abwärts festzulegen), was in einem genauen Ver
hältnis zu den Abweichungen der Preisindexnummer über oder unter Pari
zu geschehen hätte.
Es sollen nun noch in aller Kürze einige Einzelheiten in Bezug auf die
Durchführung des Planes erwähnt werden. Der Leser erwartet gewiß noch
eine Aufklärung darüber, in welcher Weise bei einem solchen System die
wirklichen Goldmünzen zur Verwendung kommen. Die in Zirkulation
befindlichen Goldmünzen fortwährend umzuprägen, würde sich natürlich
als unausführbar erweisen. Doch wäre dies auch ganz unnötig. Die zum
Gewichte von 25.8 Gran per Dollar vorhandenen Goldmünzen würden un
verändert bleiben und die neu zu prägenden Goldstücke hätten dasselbe
Gewicht zu erhalten. Die Goldmünzen würden einfach den Charakter der
jetzigen Silberdollar annehmen, d. h. sie würden sich in Münzwertzeichen
verwandeln. Sie würden, den Goldzertifikaten gleich, bloße Lagerscheine
oder sozusagen „Metallanweisungen“ für das in den Schatzkammern der
Regierung in Depot hegende Barrengold darstellen. Mit anderen Worten
ausgedrückt würden die Goldmünzen bloße Goldzertifikate bedeuten, die an
statt auf Papier auf Gold gedruckt sind. Die Benutzung würde genau die
selbe wie diejenige der Goldzertifikate sein, nämlich, die Münzen können
dem Goldproduzenten gegen sein Barrengold ausgegeben und von denen,
die Barrengold für den Export oder für das Kunstgewerbe benötigen, ein
gelöst werden.
Das über das Gewicht des gemünzten Dollars hinausgehende Barren
metall würde mit der allgemein unter dem Namen „Münzgebühr“ bekannten
Ähnlichkeit haben, so daß der Vorschlag gewissermaßen als ein Plan zur
Wiederherstellung des ehemaligen Brauches einer „Münzgebühr“ auf Gold
münzen bezeichnet werden kann. Wenn also zu irgendeiner Zeit der virtuelle
Dollar auf 35.8 Gran zu stehen käme, so würde das Mehr von zehn Gran
über dem Werte der 25.8 Gran wiegenden Dollarmünze die „Münzgebühr“