Full text : Die hygienischen Verhältnisse der Insel Formosa

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natürlich  niederreißen.  In  den  Jahren  1907—1910  trug  man  in  der
Stadt  Taihoku  2220  ab  und  im  Distrikt  Kagi  1106.
Die  Ausrottung  der  Ratten  ferner  bewirkt  man  dadurch,  daß
in  Taihoku,  Tainan  und  Amping  für  jedes  Tier  eine  Prämie  von  5  Sen
gewährt  wird;  außerdem  gelangen  Preise  in  Höhe  von  1—100  Yen
zur  Auslosung.  Die  Kosten  werden  in  diesen  drei  Städten  sämtlich
von  der  Staatskasse  gezahlt,  in  anderen  Städten  von  der  Sanitätskasse. ­
  In  den  übrigen  pestbedrohten  Orten  ist  nach  dem  Statut  der
Ho-kö 1 )  eine  jede  Haushaltung  verpflichtet,  monatlich  eine  festgesetzte ­
  Anzahl  Ratten  zu  fangen  und  an  die  Behörde  abzuliefern.
Erreichen  die  abgelieferten  Ratten  die  vorgeschriebene  Zahl  nicht,
so  wird  ein  bestimmter  Betrag  als  Buße  auferlegt.  Auch  bei  den
ährlich  zweimal  stattfindenden  Reinigungen  2 )  werden  die  Ratten  mit
großem  Eifer  gefangen.  Je  nach  Bedarf  werden  solche  Säuberungen
für  einzelne  Orte  auch  außerhalb  der  regelmäßigen  Termine  angesetzt.
Der  Rattenfang  wird  mit  verschiedenartigen  Rattenfallen  oder
mit  Giften,  wie  arsenige  Säure,  Phosphor  usw.,  bewerkstelligt,  oder
man  macht  durch  Klopfen  die  in  der  Wand  oder  unter  dem  Fußboden ­
  befindlichen  Rattennester  ausfindig,  fängt  und  tötet  die  Tiere
und  gräbt  die  Nester  aus.  Von  Juli  1902,  wo  man  mit  dem  Rattenfangen ­
  begann,  bis  Juli  1910  wurden  37  020  228  Ratten  und  Mäuse
gefangen.  Die  gefangenen  Tiere  werden  bei  der  Distrikt-  oder  Unterdistriktbehörde ­
  oder  bei  einer  Polizeistation  abgeliefert  und  von  da
nach  einem  bakteriologischen  Uaboratorium  versandt,  um  hier  einer
sorgfältigen  Untersuchung  unterzogen  zu  werden.  Die  in  Taihoku  und
Umgegend  gefangenen  Tiere  kommen  in  das  Pestlaboratorium  des
Sanitätsbureaus,  die  in  Tainan  und  Amping  gefangenen  Ratten  in
das  Pestlaboratorium  des  Distriktamts  Tainan;  alle  übrigen  werden
in  die  an  allen  größeren  Orten  befindlichen  Untersuchungsstellen  gebracht, ­
  wo  die  Untersuchung  von  Polizeiärzten  oder  von  Kö-i  ausgeführt ­
  wird.
Alle  Ärzte  haben  die  von  ihnen  in  Behandlung  genommenen
Pestfälle,  auch  wenn  sie  zweifelhaft  sind,  anzumelden.  Unter  Umständen ­
  werden  alle  Wohnungen  durch  eigens  zu  diesem  Zwecke
entsandte  Ärzte  und  Polizeibeamte  auf  etwaige  Kranke  revidiert.  Die
J )  vergl.  Abschnitt  4
2 )  vergl.  Abschnitt  11
            
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