2. Die Konjunktur während und nach dem Kriege.
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überhaupt froh sein mußten, wenn es ihnen gelang, vor Substanz
verlusten bewahrt zu bleiben.
Unter den vielen Beispielen, die sich dafür beibringen ließen,
sei nur darauf hingewiesen, daß in der Generalversammlung der
Zellstoffabrik Waldhof im Juni 1923 mitgeteilt wurde, daß vor
dem Kriege bei einem Aktienkapital von 32 Millionen Goldmark
und einer Höchstdividende von 25 o/o die dafür zur Verwendung
gelangende Summe dem Jahresarbeitsverdienst von 4000 Arbeitern
entsprochen habe, während die für das Geschäftsjahr 1922 be
schlossene Dividende in der Höhe von 300 o/ 0 nur dem derzeitigen
Jahresarbeitslohn von 30 Arbeitern gleichkomme.
Dieser immer stärkere Verfall der deutschen Währung, mit dem
die ausgesprochene Periode der Scheingewinne einzusetzen begann,
ein Zustand, dessen Wesen Industrie und Handel, Gesetzgebung und
Rechtsprechung (Verordnung gegen Preistreiberei, Verkauf zu den
Wiederbeschaffungskosten) viel zu spät erkannt und berücksichtigt
haben, bewirkte, daß in weit stärkerem Maße und in weit kürzeren
Abständen als in den allerersten Jahren nach dem Kriege sich die
Kaufkraft der Mark änderte, und daß damit vielfach der Verkaufs
erlös der Ware nicht mehr ausreichte, um sie von neuem zu er
zeugen. Damit setzte auch vielfach sogar eine Periode der Sub
stanzverluste und ein Rückgang der Produktionsfähigkeit im deut
schen Wirtschaftsleben ein, unter deren Wirkungen auch diese
privatwirtschaftliche Hochkonjunktur der ersten Nachkriegszeit, von
der oben die Rede gewesen war, immer mehr dahinschwand.
Zwar gingen Industrie und Handel immer mehr dazu über, den
Verkaufspreis nach den Wiederbeschaffungskosten zu bemessen,
aber diese Versuche setzten zu spät ein, wurden auch mangels ge
nügender ökonomischer Einsicht in die Zusammenhänge der Preis
bildung, von Gesetzgebung und Rechtsprechung bekämpft, so daß
dieser Rückgang in der Produktionsfähigkeit nicht aufgehalten
werden konnte.
Erst später haben Industrie und Handel Wege eingeschlagen,
auch das wollte gelernt sein, um sich bei schwankender Währung
vor solchen Substanzverlusten und damit vor dem weiteren Rück
gang ihrer Leistungsfähigkeit zu schützen. Diese Entwicklung be
gann mit den Abmachungen über freibleibenden Preis und der Fest
setzung einer Preisvorbehaltungsklausel in den Lieferungsverträgen,
es wurden dann, wie z. B. von dem Nähgarnsyndikat und anderen
Zweigen der Textilindustrie, gleitende Preislisten je nach dem
Devisenstande eingeführt. Vielfach ist man dazu übergegangen, die
Preisberechnung unmittelbar zu sogenannten Festpreisen "vorzu