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Die Fabriken des Monopolamts
für Wiederverkauf von Tschandu 886,
für Herstellung und zugleich für Vertrieb von Opiumrauch
zeug 32,
für Wiederverkauf von Opiumrauchzeug 37,
für Haltung von Opiumhöhlen 73,
für Großhandel mit gepulvertem Opium zu Arzneizwecken . 2. 1 )
Vor allem wird natürlich der Konsum an Tschandu überwacht.
Es wurde in dem Opiumgesetz angeordnet, daß zum Opiumrauchen
eine besondere Erlaubnis eingeholt werden müsse. Ursprünglich
sollten alle gewohnheitsmäßigen Opiumraucher im Laufe von fünf
Monaten mit einem Erlaubnisschein versehen und in eine Liste ein
getragen sein. Da aber die Verhältnisse auf Formosa noch nicht ge
hörig geordnet waren und auch noch keine vollkommene Ruhe im
Volke herrschte, so zog sich die Feststellung der Opiumraucher etwas
in die Länge, so daß sie erst im September 1900 ihren Abschluß
fand. In Zukunft sollte niemand mehr zum Opiumrauchen zuge-
*) Opium zu Arzneizwecken darf nur von Apothekern und Drogen
händlern verkauft werden