Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

515) Die Konkurrenz und die Arbeiterklasse. Die wirtschaftlichen Monopole. 57 
und gewerblichen Thätigkeit haben sicher nie an niedrigen Löhnen eine besondere Freude 
gehabt; der Unternehmer im Durchschnitt zahlt gerne so gute Löhne, wie er zahlen kann. 
Aber es war eben die Frage, ob und wie lange erst die nationale, dann die internationale 
Konkurrenz es ihm erlaubte. Die ganze Wucht derselben, die immer wiederholten Unter— 
bietungen ließen den meisten keine andere Wahl als die des Lohndruckes, wenn fie noch 
einen Gewinn haben wollten; nur da, wo der Erwerb von Patenten oder Monopolen 
gelang, wo durch besondere kostensparende Fortschritte, durch größere Betriebe und 
Ersparnis an Generalkosten, durch bessere Technik und neue Maschinen ein anderer 
Ausweg sich öffnete, konnten die Unternehmer die alten oder gar höhere Löhne zahlen, 
die wachsende Konkurrenz aushalten. — Die Kehrseite zur Herabdrückung der Massen 
durch die Konkurrenz ist die Emporhebung einzelner durch wirtschaftliche Monopole. 
Die ganze Lehre vom Segen der freien Konkurrenz ist bei der Naturlehre der 
Volkswirtschaft im 18. Jahrhundert enstanden unter der Fiktion, daß alle Menschen 
von Natur gleich seien, und unter der Beobachtung der damaligen überwiegend kleinen 
Betriebe. Das erstere war eine Täuschung, das zweite eine Wahrheit nur für die 
damalige Epoche. Zu allen Zeiten gab es verschiedene Menschen, und zu allen Zeiten 
stiegen die fähigeren empor, bildeten aristokratische Kreise, wurden die Begründer der 
reicheren Familien. Daher war der Wettbewerb zwischen den Individuen nie ein ganz 
gleicher. Aber immerhin, die kaufmännischen, landwirtschaftlichen und gewerblichen Be— 
triebe, wie sie 1750 — 1850 bestanden, waren der Mehrzahl nach alle klein, ihr Kapital 
mäßig; die Kämpfe auf dem Markte stellten sich immer noch dar als ein Ringen von 
Dutzenden und Hunderten ähnlicher Kleinbetriebe mit einander, wenn auch die ungleiche 
Grundbesitzverteilung, die großen Compagnien, viele Privilegien schon eine Minderheit 
in bevorzugte Lage gebracht hatte. Man hoffte, alle diese Vorrechte und Ungleichheiten 
verschwänden mit dem Siege der wirtschaftlichen Freiheit. 
Viele Vorrechte des Adels, der Zünftler, der Städte fielen auch, aber in dem 
beginnenden fieberhaften Wettkampf kamen die fähigsten und rücksichtslosesten so rasch 
voran, bildeten sich bald durch die Natur der Sache, durch glückliche Geschäftslage, durch 
Erfindungen so beborzugte wirtschaftliche Stellungen, waren die Vorzüge des Groß— 
betriebes über den Kleinbetrieb an vielen Stellen bald so groß, daß immer ungleichere 
Personen, Vermögen und Geschäftsorganisationen nicht auf allen, aber auf vielen Rärkten, 
an vielen Punkten mit einander kämpften. Und so entstand auf einem wachsenden Teil 
der volkswirtschaftlichen Arena das Schauspiel, daß statt zweier Gruppen zahlreicher 
Klein- und Mittelbetriebe, statt vieler Konsumenten und Produzenten, statt vieler Arbeiter 
und vieler Arbeitgeber nur wenige oder gar ein Großer und Maͤchtiger den vielen 
Kleinen und Machtlofsen gegenüberftand. Diese Erscheinung meint man, wenn man von 
Monopolen in der Volkswirtschaft spricht. Wir haben oben schon darauf hingewiesen, 
müssen hier noch etwas auf die Frage eingehen, was ein wirtschaftliches Monopol sei, 
wie es wirke. 
Man gebraucht den Begriff in ziemlich verschiedenem Sinne; bald nennt man es 
Monopol,; wenn ein oder mehrere nur gewisse Vorzüge, größeren Kapitalbesitz, technische 
oder persönliche Überlegenheit haben, bald will man als Monopol nur das ganz aus— 
schließliche Recht oder die ausschließliche Macht eines Produzenten gelten lassen. Als 
rechtliche Monopole stellen sich die Betriebe dar, die der Staat oder die Gemeinde sich 
allein vorbehält; im weiteren Sinne die, welche die öffentlichen Gewalten durch Konzessionen, 
Patenterteilung und in ähnlichem Wege nur einigen oder wenigen erteilen. Von that— 
sächlichen Monopolen spricht man, wo in Zusammenhang mit der Eigentumsverteilung 
zewissen Grundstücken, Erzlagern, Kohlenlagern eine bedeutende wirtschaftliche Überlegenheit 
zu teil wurde. Man hat sogar alles private Grundeigentum ein Monopol genannt. Auch 
besondere persönliche Vorzüge können zeitweise für bestimmte Geschäfte eine Art Monopol— 
stellung begründen. Zeitliche und partielle Monopole entstehen, wo vorübergehend, 
.B. durch Ernteverhältnisse, kriegerische Ereignisse die Zufuhr von ferne stockt, wo in 
dem Umkreise von einigen Meilen die Konkurrenz fehlt. Gewisse Verkehrsanstalten, wie 
Kanäle und Posien, Edenbahnen und Telegraphen haben meist jfaktisch ein Monovol,
	        
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