fullscreen: Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

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Die Gütertarife. 
dagegen V2 Pfennig pro Centner und Meile—im ersten 
Vermiethung 
der Güter 
wagen. 
Falle 
für eine volle Wagenladung G Pfennige, im andern 1 Mai’l' 
pro Meile*) beträgt. Will man aus anderen Moti^e^j 
den Satz für offene Wagen und damit den Tafl 
überhaupt so bedeutend ermässigen, so ist das 
etwas Anderes, worüber man sich klar werden iniiss- 
aber es ist gewiss rathsam, auch dann möglich®*' 
gute und sichere Transportweise voranzustePc^' 
auch dann, wie es die Engländer thun, von 
Grundprincip auszugehen, dass jedes Gut so zu 
fördern ist, wie seine Natur zum Schutz gegen 
Schädigungen verlangt, und es nach Lage des Eisc’^' 
bahntransportsgeschäfts vernünftiger Weise 6^' 
schehen kann. D. h. es ist auch dann die Wahl des VßP 
senders zwischen offenen und bedeckten Wagen, überhaup 
die tarifarische Unterscheidung derselben zu beseitigen. 
geringe Differenz der Selbstkosten kann dies um so 
hindern, als noch viel grössere solche Differenzen überall im 
unberücksichtigt bleiben —auch beim Wagenraumsysfc’'’' 
Die englischen Tarife sind lediglich Artikel-Gewid^®' 
tarife. Ein Vermiethen der Güterwagen in der Weise, d^® 
gegen einen bestimmten Fuhrlohn dem Versender frei blißh^ 
was und wie viel er hinein laden will, findet nicht statt* 
nachlässiger behandelt werden, endlich ihre Controllirung, p- 
Zurücksendung u s. w. das ohnehin schon so verwickelte EisßU^^.p 
transportgeschäft nnr noch mehr coinplicirt, so liegt darin positi'^ ® , 
Erschwerung und Vertheuerung, ähnlich wie bei den Piivatwagen p 
S. 116. Bei dem im Verhältuiss zum Gesammtanlagecapital p 
gelingen Werth der Decken ist es deshalb gewiss öconomischer, 
die Eisenbahnen sie, zur Vermeidung jener Uebelstände, selbst beschä* 
In England ist dies denn auch ausschliesslich der Fall, und 
ragende englische Eisenbahnmänner betonten mir gegenüber ausdrüß 
die eben angeführten Erwägungen in ganz gleicher Weise. , 
) Der durchschnittliche Mehrbetrag der englisehen Wageu®®*® j 
für einen bedeckten Wagen gegen einen offenen ist nur zwischßO 
^ deutsche Meile; vergl. Cap. VI. a. a. 0 
) S. 49 der Motive des bereits S. 25 citirten ersten Entwurf 
deutschen Reichseisenbahngesetzes wird dies zwar ebenso angßt^
	        
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