Full text : Die hygienischen Verhältnisse der Insel Formosa

7.  Die  medizinische  Schule  zu  Taihoku.
I n  dem  auf  die  Einführung  der  Zivilverwaltung  folgenden  Jahre,  1897
also,  beschloß  die  formosaische  Regierung,  beim  Hospital  zu
Taihoku  versuchsweise  einen  medizinischen  Kursus  zu  eröffnen,
der  einer  Anzahl  junger,  der  japanischen  Sprache  einigermaßen
kundiger  Formosachinesen  außer  allgemeiner  Schulbildung  die  Anfangsgründe ­
  der  Medizin  vermitteln  sollte.  Da  sich  der  Kursus
als  recht  erfolgreich  erwies,  wurde  er  zu  einer  dauernden  Einrichtung
gemacht,  indem  im  April  1899  die  gegenwärtige  medizinische  Schule
ins  Reben  gerufen  wurde.  Sie  bildet  junge  Formosachinesen  zu  praktischen ­
  Ärzten  aus,  gewährt  den  Kö-i-Anwärtern 1 )  eine  ihrem  künftigen
Berufe  entsprechende  Vorbildung  und  stellt  außerdem  Studien  über
die  Tropenkrankheiten  an.
a)  Ausbildung  der  formosachinesischen  Ärzte.
1.  Schulgebäude  und  Internat.  Anfangs  wurde  ein  Raum
des  Regierungshospitals  zu  Taihoku  als  Unterrichtszimmer  benutzt.
Ende  1899  erbaute  man  ein  besonderes  Schulhaus  in  der  inneren
Stadt,  um  nach  wenigen  Jahren  vor  dem  Osttore  einen  Neubau  zu
beginnen,  von  dem  1905  ein  Teil  der  Schulgebäude  und  das  Internat
vollendet  waren.  Bald  darauf  wurde  auch  das  Hospital  des  Japanischen
Roten  Kreuzes,  das  auf  demselben  Grundstück  erbaut  wurde  und  der
medizinischen  Schule  als  Klinik  dienen  sollte,  fertiggestellt.  Als
dann  noch  weitere  1906  in  Angriff  genommene  Teile  der  Schulgebäude
vollendet  waren,  wurde  dadurch  die  Rehrtätigkeit  noch  bedeutend
mehr  erleichtert.  Doch  ist  von  dem  ganzen  Neubau  zurzeit  nur  ein
Viertel  ausgeführt;  erst  in  3—4  Jahren  wird  alles  fertig  sein.  Die  Baukosten ­
  sind  insgesamt  etwa  auf  450  000  Yen  veranschlagt.
2.  Schülermaterial.  Hauptsächlich  werden  Formosachinesen
aufgenommen.  Es  werden  jährlich  über  500  junge  Reute  angemeldet,

1 )  vergl.  darüber  Abschnitt  9  A
            
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