§ 6. Geographische Grundlagen des Verkehrs usw.
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Was wir also unmittelbar an bestimmte Stellen des Raumes
gebunden sehen, ist daher nicht die Schiffahrtstraße selbst, sondern
nur ihre Form, gewissermaßen das Gefäß, in dem das den Verkehr
vermittelnde Medium in wechselnder Masse eingeschlossen ist. Während
die Verkehrsstraße zu Lande als ein unveränderlicher Bestandteil des
Bodens gelten kann, auf dem sie ruht, gilt das bei den Schiffahrtstraßen
nur von dieser Form, die wir daher in ihren Längenmaßen
ebenso zum Raume und zu den menschlichen Siedelungen in Beziehung
setzen können, wie etwa die Eisenbahnen eines bestimmten Gebietes.
Ganz anders dagegen der Wassergehalt des Schiffsweges, dessen
Schwankungen freilich auch von geographischen Erscheinungen, insbesondere
vom Klima aus beeinflußt werden, die aber doch für sich
betrachtet sein wollen, da der Grad der Benutzbarkeit einer Stromoder
Kanalstrecke ganz wesentlich von ihnen abhängt.
Zu den räumlich festliegenden Größenmaßen, die wir schon bei
der Behandlung der Landwege an wandten, also zu der Länge und zu
dem Grade der auch hier sehr bedeutsamen Anstiege und Abstiege
einer Schiffahrtlinie, gesellen sich noch zwei andere räumliche Maßstäbe,
nämlich die seitliche Ausdehnung und die Tiefe eines Wasserweges.
Denkt man an alle für seine Benutzung bedeutsamen Einzelheiten
räumlich wie zeitlich wirksamer Art, so wird die verkehrsgeographische
Darstellung eines solchen zu einer ziemlich vielseitigen;
das Bild eines Flusses oder Kanals in all seinen rein geographischen
Beziehungen so zu zeichnen, daß es mit dem eines anderen Schiffsweges
ohne weiteres in Vergleich gestellt werden kann, ist eine keineswegs
ganz leichte Aufgabe.
Da es sich bei der Binnenschiffahrt gerade so gut wie beim Landverkehr
um im Raume festliegende Wege handelt, so gibt es auch
bei ihm, ähnlich wie beim Verkehr auf Straßen und Eisenbahnen,
streng genommen kaum eine Förderung durch Naturkräfte, sondern
nur Hindernisse, die in der Abweichung von dem oben erwähnten
Ideal einer Wasserstraße begründet sind. Denn dem verkehrserleichternden
Gefälle bei der Talfahrt steht die Erschwerung der
Bergfahrt durch dieselbe Erscheinung gegenüber. Nur der Wind
kann als Förderung gelten, weht aber in unseren Breiten nicht regelmäßig
genug, um sicher in die Rechnung eingesetzt zu werden. In
einem einzigen Falle, der aber an Bedeutung hinter der eigentlichen
Schiffahrt ganz in den Hintergrund tritt, kann man auch das Stromgefälle
als eine wirkliche Verkehrsförderung ansehen, da die betreffenden
Güter nur talwärts bewegt werden. Das geschieht bei der
Flößerei, die allerdings von bestimmten Kraftwirkungen des strömenden
Wassers den ausgiebigsten Gebrauch zu machen weiß.
Betrachten wir nunmehr wieder die von der Landesnatur geschaffenen
Hindernisse des Binnenwasserverkehrs, so sind
die in den Abweichungen von der geraden Linie gegebenen ja zu
selbstverständlich, als daß wir sie hier ausführlich zu behandeln
brauchten. Nur auf einen nicht unwichtigen Punkt muß aufmerksam
gemacht werden. Bekanntlich hat man, soweit das möglich war,
durch Stromregulierungen vielfach die ursprünglich längeren Wasserläufe
in verschiedenen Gegenden zu verkürzen gewußt. Was aber
auf der einen Seite als Gewinn gebucht werden konnte, war auf der
anderen auch für den Verkehr von manchen Nachteilen begleitet.
Denn die ehemalige Beschaffenheit der begradeten Wasserläufe hatte