Full text: Die deutsche Zigarettenindustrie

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Äußerungen von seiten der Organisierten gefallen, die 
nit jenen nicht zusammen arbeiten zu wollen. 
■’ Inhaber betreffenden Betriebes dem Arbeitgeberverbande J ) 
i nahm dieser sich in der Folge der Sache an und ließ 
n alle bei seinen Mitgliedern beschäftigte Zigaretten- 
; Aufforderung ergehen, bis zu einem näher bezeichneten 
. Mai) aus dem Tabakarbeiter-Verband auszutreten. Falls 
cht täten, so würden sie an diesem Tage entlassen bez. 
in gekündigt werden. 
‘res geschah dann auch, da die Arbeiter nicht gewillt 
l ihr Koalitionsrecht beschneiden zu lassen. Drei Tage 
m Ereignis (am 30. Mai) fand eine Arbeiterversammlung 
der beschlossen wurde, die Arbeit am folgenden Tage 
lerzulegen, falls die Fabrikanten nicht „die wegen der 
ugehörigkeit erfolgte Aufkündigung und Entlassung rück- 
jchten“. Da dies nicht geschah, erfolgte am 31. Mai die 
Arbeitseinstellung. Zusammen mit den schon früher 
Indifferenzen ausständig gewordenen Arbeitern und Ar- 
i feierten jetzt insgesamt 3294 Personen; von diesen 
610 dem Tabakarbeiter-Verband an. Mit ihren Dresdener 
kklärte sich auch die Arbeiterschaft der Firma Josetti in 
"er Zweigfabrik des Trustes, — insgesamt 113 Personen — 
und legte gleichfalls die Arbeit nieder. Zudem wurde 
erliner Gewerkschaftskommission an die deutsche Arbeiter- 
Aufforderung gerichtet, die Firmen, „welche das Koali- 
den Arbeiterinnen vernichten wollten“ 2 ), zu boykottieren, 
cusstand dauerte den ganzen Juni an. Seinen Abschluß 
hließlich am 1. Juli mit folgender Vereinbarung: 
. Die dem Tabakarbeiterverband als Mitglieder angehören- 
ligarettenarbeiter und -arbeiterinnen bilden zunächst eine 
dere Sektion des Tabakarbeiterverbandes unter eigener 
»nsleitung, die aus Zigarettenarbeitem oder -arbeiterinnen 
eteiligten Betriebe bestehen muß. Diese Sektion hat als 
lisation der Zigarettenarbeiter und -arbeiterinnen zu gelten, 
er es gegebenenfalls die Arbeitgeber zu tun haben. 
Arbeitgeberverband ist im Dezember 1904 von Dresdener Zigaretten- 
jegründet worden zum Zwecke der „Herbeiführung und Pflege dauernd 
erhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern durch Berück- 
^recbtigter und Abwehr unberechtigter Forderungen und ungesetzlicher 
s'vergl. § 1 der Statuten des Arbeitgeberverbandes). 
■gl. Correspondenzblatt der Generalkommission der Gewerkschaften 
i. 15. Jahrgang, 1905, Seite 374.
	        
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