Object : Der Weg zum Sozialismus

triebs-  oder  Werkstatträte  gewählt  werden.  Die  Arbeitet
können  ihre  gewählten  Vertreter  jederzeit  zurückberufen,
  falls  diese  nicht  in  ihrem  Sinne  tätig  sind.
4)  Für  ein  zusammenhängendes  Wirtschaftsgebiet  wählen
die  Arbeiter  und  Angestellten  einen  Bezirkswirtschaftsrat, ­
  der  in  ahen  Fragen,  die'die  Arbeitsverhältnisse
  und  die  Kontrolle  der  Produktion  und  des
Handels  im  Bezirk  betreffen,  selbständig  zu  entscheiden
hat..  JJie  laufenden  Geschäfte  des  Bezirkswirtschaftsrats
werden  von  einem  ßezirkzwirtsc  haftsamt  geführt, ­
  das  von  dem  Bezirkswirtschaftsrat  zu  bilden  ist.
5)  Für  die  einzelnen  Industrie-  und  Handelszweige  werden
von  Arbeitern  und  Angestellten  Industrie-  und
Handel  swirtsc  ha  f  t  s  r  ä  t  e  gewählt,  deren  Geschälte ­
  von  Industrie-  und  Handelswirts
  c  h  a  f  t  s  ä  öi  t  e  r  n  geführt  werden.
6)  Für  das  gesamte  Reich  wird  von  den  Bezirkswirtschaftsräten ­
  ein  Zentral  wirtschaftsrat  gewählt,  dem
ein  Zentral  wirtschaftsamt  beigestellt  wird.
Der  Zentralwirtschaftsrat  wird  gebildet  aus  gewählten
Vertretern  der  Bezirks-  und  Industrieräte  unter  Hinzuziehung ­
  von  berufenen  Fachleuten  aus  verschiedenen
Kreisen.
Zu  seinen  Aufgaben  gehören  die  allgemeine  Kontrolle ­
  der  Produktion,  namentlich  der  Rohstoffproduktion
und  des  Aussenhandels  und  die  Belieferung  der  einzel-'
nen  Industrien  mit  Arbeitsmitteln  vom  Standpunkt  der
Ueberleiiung  zur  sozialistischen  Wirtschaft.
Diese  Körperschaft  ist  berufen  zur  Uebernahme
ganzer  Industriezweige  in  sozialistische  Verwaltung.
Der  Zentralwirtschaftsrat  wird  alle  seine  Funktionen
auszuüben  haben  in  engster  Beziehung  mit  der  Zentrale ­
  der  La  n  d  arbeiterräte,  deren  Aufgabe
es  ist,  gestützt  auf  die  Räteorganisation  der  Landarbeiter
und  Kleinbauern,  die  Ueberleitung  der  Landwirtschaft
in  sozialistische  Bahnen  zu  übernehmen.
7)  Die  gesamten  Wirtschaftsräte  unterstehen  dem  Zentralkongreß ­
  der  Arbeiter-  und  Soldatenräte.
8)  Zur  Leitung  aller  Streikbewegungen,  um  diese  in  ihren
Forderungen  und  Tendenzen  zu  vereinheitlichen,  sie  alle
auf  das  sozialistische  Ziel  zu  richten  und  eine  eventuelle
Uebernahme  ganzer  Betriebs-  und  Industriezweige  in
Ergebnis  einer  längeren  Streikbewegung  zu  leiten  und
zu  bewerkstelligen,  ist  von  allen  Bezirkswirtschaftsräten
eine  zentrale  Streik  k-ommission  zu  schaffen, ­
  die  bei  jedem  ausbrechenden  Streik  sofort  in  Funk-
            
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