Full text : Der Weg zum Sozialismus

eigenen  Bezirkes.  So  untersteht  ihnen  besonders  auch  der
Verkehr  in  ihrem  Gebiete.
Die  Betriebsräte  haben  die  Leitung  der  Produktion  in
ihrem  Betrieb  in  den  Händen.  Sie  beaufsichtigen  den  technischen ­
  und  den  Verwaltungsapparat.  Sie  haben  die  Verfügung ­
  über  die  Rohstoffe  und  die  Betriebseinrichtung,  die  sie
gemäß  den  Anweisungen  vom  Industrie-  oder  Bezirkswirischaftsrat
  zu  verwenden  haben.  In  ihren  Händen  liegt  die
Verfügung  über  die  vorhandenen  Arbeitskräfte.
Um  das  alles  kurz  zusammenzufassen,  drucken  wir  hier
den  entscheidenden  Teil  einer  Ausarbeitung  über  die  Aufgaben ­
  der  Arbeiterräte  ab,  die  dem  ersten  Parteitag  der  Kommunistischen ­
  Partei  Deutschlands  Vorgelegen  hat.  Im  wesentlichen ­
  stimmen  wir  mit  diesen  Ausführungen  überein:
1)  In  allen  Betrieben  der  Industrie  und  des  Handels  sind
von  den  Arbeitern  und  Angestellten  Betriebsräte  zu
wählen,  die  für  den  Betrieb  in  allen  Angelegenheiten,
die  das  Arbeitsverhältnis  des  Arbeiters  und  der  Angestellten ­
  zum  Unternehmer  betreffen,  .selbständig  nach
Anhören  des  Unternehmers  entscheiden.  Der  Betriebsrat ­
  übt  die  Kontrolle  über  die  Produktion  und  den  Geschäftsbetrieb ­
  des  Unternehmers  aus.  Es  steht  ihm
jederzeit  der  Einblick  in  die  Geschäftsbücher,  Kalkulationen ­
  und  Personalakten  des  Unternehmers  zu.  Den  Mitgliedern ­
  des  Betriebsrates  ist  für  die  versäumten
Arbeitsstunden  vom  Unternehmer  eine  Entschädigung  in
der  festgesetzten  Lohnhöhe  zu  zahlen.  Ferner  ist  dem
Betriebsräte  im  Betriebe  für  seine  Funktionen  ein  Büro
mit  allen  erforderlichen  Utensilien  einzurichten,  ebenso
sind  den  Mitgliedern  des  Betriebsrates  alle  Ausgaben,
die  sie  infolge  ihrer  Funktion  als  Betriebsrat  haben,
vom  Unternehmer  zu  ersetzen.  Dem  Unternehmer  steht
über  die  Entscheidung  des  Betriebsrates  das  Recht  der
Beschwerde  bei  dem  Bezirks  -Wirtschaftsrat
,  zu,  doch  wäre  die  vorläufige  Durchführung  der  Beschlüsse ­
  des  Betriebsrates  durch  die  Beschwerde  nicht
behindert.
2)  In  Großbetrieben  wählen  die  Arbeiter  der  einzelnen
Werkstätten  oder  Abteilungen  Werkstattsräte
die  in  allen  Angelegenheiten  der  Werkstatt  als  erste
Instanz  selbständig  entscheiden.
8)  Die  Wahlen  zu  den  Betriebsräten  erfolgen  in  der  Weise,
daß  in  Großbetrieben  (über  500  Arbeiter!  auf  je  100
Arbeiter  ein  Vertreter  und  in  Kleinbetrieben  unter  500
Arbeitern  mindestens  fünf  Vertreter  gewählt  werden.  Es
ist  darauf  zu  achten,  daß  auch  Arbeiterinnen  in  die  Be ­
            
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