Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  IV.  Friedrich  List  und  die  nationale  Volkswirtschaftslehre.  299
3.  Und  auch  dann  ist  der  Schutzzoll  nur  gerechtfertigt  „solange,
bis  die  Manufaktur  zureichend  erstarkt  ist,  um  die  fremde  Konkurrenz
nicht  mehr  fürchten  zu  dürfen,  und  von  da  an  darf  der  Schutzzoll  „nur
insoweit“  angewendet  werden,  als  nötig  ist,  um  die  inländische  Manufakturkraft ­
  in  ihren  Wurzeln  zu  beschützen“ 1 ).
4.  Schließlich  darf  sich  der  Schutzzoll  niemals  auf  die  Landwirtschaft
erstrecken.  Die  Gründe  hierfür  sind,  daß  auf  der  einen  Seite  der  Wohlstand
der  Landwirtschaft  in  hohem  Maße  von  dem  Fortschritte  der  Fabriken
abhängt.  Der  Schutz  der  Fabriken  nützt  indirekt  der  Landwirtschaft,
während  die  Preiserhöhung  der  Rohstoffe  und  Lebensmittel  der  Industrie
schaden  würde.  Weiterhin  besteht  eine  natürliche  und  besonders  vorteilhafte ­
  Scheidung  der  Bodenkulturen  zwischen  den  verschiedenen  Ländern,
eine  Scheidung,  die  mit  den  ursprünglichen  Eigenschaften  ihres  Bodens
zusammenhängt,  und  die  der  Schutzzoll  nur  stören  kann.  Diese  natürlichen ­
  Unterschiede  bestehen  aber  nicht  für  die  Fabriken,  „für  die  alle
Nationen  der  gemäßigten  Zonen  .  .  .  gleichmäßig  befähigt  sind“ 2 ).
Man  würde  jedoch  einige  Mühe  haben,  diesen  plötzlichen  Umschwung
List’s  zugunsten  des  landwirtschaftlichen  Freihandels  zu  verstehen,  wenn
man  sich  nicht  vor  Augen  hielte  (wie  dies  bei  vielen  anderen  Punkten
seines  Systems  notwendig  ist),  daß  er  stets  nur  an  die  besondere  Lage
Deutschlands  denkt.  Damals  war  Deutschland  ein  Getreideausfuhrland
und  litt  daher  unter  den  englischen  Getreidezöllen.  Der  deutsche  Landwirt ­
  brauchte  keinen  Schutz,  sondern  Absatzgebiete;  List  würde  glücklich
gewesen  sein,  wenn  er  England  zur  Abschaffung  seiner  „Corn-Laws“  hätte
bereden  können.  1879,  mit  dem  Tage,  an  dem  die  Landwirte  sich  durch
‘Ile  fremde  Konkurrenz  bedroht  glaubten,  ist  der  landwirtschaftliche
Schutzzoll  in  Deutschland  von  Neuem  auf  geblüht.
für  die  Unmöglichkeit,  in  der  sich  die  Fabrikanten  eines  neuen  Landes  befinden,  aus
C'genen  Kräften  und  ohne  Schutzzölle  gegen  die  Konkurrenz  der  Länder  mit  alter
Industrie  zu  kämpfen.  Dieses  Argument  ist  in  den  letzten  Jahren  am  häufigsten  von
den  englischen  Schutzzöllnern  angewendet  worden,  um  sich  gegen  die  amerikanische
Industrie,  und  seit  dem  Kriege  von  allen  Völkern,  gegenüber  der  deutschen  Konkurrenz,
Zu  verteidigen!  Was  würde  List  zu  dieser  Umkehrung  der  Dinge  sagen  ?  ^
l )  Nat.  Syst.  S.  261,  Cotta.  Ausg.  1841  und  im  ganzen  XVI  Kap.  (Buch  11),
wo  er  unter  anderem,  auf  Seite431  sagt:  „Es  wäre  fehlerhaft,  wenn  Frankreich,  naclie
 m  seine  Manufakturkraft  zureichend  erstarkt  ist,  nicht  nach  und  nach  zum  gemäßigten
Schutzzoll  überginge,  wenn  es  nicht  durch  Zulassung  einer  beschränkten  Konkurrenz
Seine  Manufakturisten  zur  Nacheiferung  anzuspornen  trachten  wurde.
...^  *)  Nat.  Syst.  S.  304  und  besonders  auf  S.  306  u.  f.  (Cotta.  Ausg.  1841)  wo  er
Plötzlich  die  Taktik  wechselt  und  alle  die  Argumente,  die  die  Freihändler  auf  die  Geilheit ­
  der  Produkte  anwenden,  für  sich  zugunsten  des  landwirtschaftlichen  Freihandels ­
  in  Anspruch  nimmt.  Vgl.  auch  S.  460  (Ausg.  IIausseh),  wo  er  schreibt,  daß
h‘o  Landwirtschaft  „genügend  durch  die  Natur  der  Dinge  gegen  die  ausländische  Konkurrenz
  geschützt  sei“.
            
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