Full text: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel II. Der Staatssozialismus. 
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befinden: so zum Beispiel in den Unternehmungen der städtischen Wasser- 
und Gasanstalten, die Monopole darstellen, und in denen der individuelle 
Unternehmer notwendigerweise den Maximalprofit zu erreichen sucht. 
In der Mehrzahl dieser Fälle ist Stuart Mill geneigt, die Einmischung 
des Staates zuzulassen 1 ). 
Zur gleichen Zeit beglückwünschte Michel Chevalier von seinem 
Lehrstuhl im College de France herab Stuart Mill dazu: „die Regierungen 
wieder in die ihnen zustehenden Machtbefugnisse eingesetzt zu haben“ 2 ). 
Die Personen, die da glauben, die wirtschaftliche Ordnung einzig und 
allein auf Grund der Konkurrenz und des persönlichen Interesses errichten 
zu können, „lassen sich“, so meint er, „von einem Spiegelbild täuschen“ 
oder „bewegen sich in einem Kreis von Irrtümern“. Für ihn ist die Re 
gierung „der Geschäftsführer der nationalen Assoziation“. Sie muß daher 
„überall dort, wo das Gemeininteresse in Frage steht“ eingreifen. Er 
protestiert gegen die, die ihre Befugnisse auf die eines „Polizisten“ be 
schränken wollen 3 ). Indem er diese Prinzipien auf die öffentlichen Arbeiten 
anwendet, weist er nach: „daß dieselben durchaus und in jeder Hinsicht 
Angelegenheiten des Staates sind“, und daß die Garantien einer guten 
Ausführung nicht weniger gut unter der Kontrolle des Staates, als unter 
der einer Privatgesellschaft verwirklicht werden. 
Im Jahre 1863 schnitt Coürnot, ein Schriftsteller, dessen Ruf be 
deutend geringer war als der Chevalier’s oderMiLL’s, dessen scharfsinnige 
Gedanken trotz ihres geringen sofortigen Einflusses aber eine große 
Bedeutung für die Geschichte der Doktrinen haben, das gleiche Problem 
di seinen „Principes de la thöorie des richesses“ an. Er erfaßt 
sofort den Kern des Problems und fragt sich, ob es überhaupt möglich 
se h das allgemeine Interesse einer Gesellschaft klar zu definieren, nämlich 
das zu verwirklichende wirtschaftliche Optimum, und infolgedessen a 
Priori die Überlegenheit eines Systems über ein anderes zu behaupten. Er 
bemerkt mit Recht, daß das Problem unlösbar ist. Denn in der Tat wird 
die Produktion von der Nachfrage bestimmt. Diese wieder hängt von der 
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*) Man findet die gleiche Auffassung m sei hrt« und daß infolge- 
4em er behauptet, daß „Handeltreiben.eine soziale: T H ft unterliegt “, un d daß 
dessen jeder Kaufmann „der Gerichtsbarkeit der " r hre des Freihandels nicht 
„das Prinzip der individuellen Freiheit, da es ™ . die hinsichtlich der Grenzen 
berührt wird, ebensowenig in den meisten der > darum handelt, zu wissen, 
dieser Lehre auftreten, in Frage steht, z. B. wen eg durch Verfälschungen 
welche Ausdehnung der Kontrolle zur Vertun g e jte e bcm sanitäre Vorsichts 
statthaft ist, oder bis zu welchem «eTr ingeIÄn Beschäftigungen ver 
lege 111 oder Einrichtungen zum So ^% e . . is f es unbestreitbar, daß (die Staats 
wendeten Arbeiter auferlegen soll . • • Zwecke kontrolliert werden können“ 
burger) gerechtfertigterweise hinsichtlich dieser /.wec 
(S. 174). 
2 ) Miohel Chevalier, Zehnte Eröffnungsrede, Cours, Bd. I, 221. 
3 ) Cours, Bd. I, S. 211, 214; Bd. II, S. 38, 115.
	        
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