Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  II.  Der  Staatssozialismus.

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befinden:  so  zum  Beispiel  in  den  Unternehmungen  der  städtischen  Wasserund
  Gasanstalten,  die  Monopole  darstellen,  und  in  denen  der  individuelle
Unternehmer  notwendigerweise  den  Maximalprofit  zu  erreichen  sucht.
In  der  Mehrzahl  dieser  Fälle  ist  Stuart  Mill  geneigt,  die  Einmischung
des  Staates  zuzulassen 1 ).
Zur  gleichen  Zeit  beglückwünschte  Michel  Chevalier  von  seinem
Lehrstuhl  im  College  de  France  herab  Stuart  Mill  dazu:  „die  Regierungen
wieder  in  die  ihnen  zustehenden  Machtbefugnisse  eingesetzt  zu  haben“ 2 ).
Die  Personen,  die  da  glauben,  die  wirtschaftliche  Ordnung  einzig  und
allein  auf  Grund  der  Konkurrenz  und  des  persönlichen  Interesses  errichten
zu  können,  „lassen  sich“,  so  meint  er,  „von  einem  Spiegelbild  täuschen“
oder  „bewegen  sich  in  einem  Kreis  von  Irrtümern“.  Für  ihn  ist  die  Regierung ­
  „der  Geschäftsführer  der  nationalen  Assoziation“.  Sie  muß  daher
„überall  dort,  wo  das  Gemeininteresse  in  Frage  steht“  eingreifen.  Er
protestiert  gegen  die,  die  ihre  Befugnisse  auf  die  eines  „Polizisten“  beschränken ­
  wollen 3 ).  Indem  er  diese  Prinzipien  auf  die  öffentlichen  Arbeiten
anwendet,  weist  er  nach:  „daß  dieselben  durchaus  und  in  jeder  Hinsicht
Angelegenheiten  des  Staates  sind“,  und  daß  die  Garantien  einer  guten
Ausführung  nicht  weniger  gut  unter  der  Kontrolle  des  Staates,  als  unter
der  einer  Privatgesellschaft  verwirklicht  werden.
Im  Jahre  1863  schnitt  Coürnot,  ein  Schriftsteller,  dessen  Ruf  bedeutend ­
  geringer  war  als  der  Chevalier’s  oderMiLL’s,  dessen  scharfsinnige
Gedanken  trotz  ihres  geringen  sofortigen  Einflusses  aber  eine  große
Bedeutung  für  die  Geschichte  der  Doktrinen  haben,  das  gleiche  Problem
di  seinen  „Principes  de  la  thöorie  des  richesses“  an.  Er  erfaßt
sofort  den  Kern  des  Problems  und  fragt  sich,  ob  es  überhaupt  möglich
se h  das  allgemeine  Interesse  einer  Gesellschaft  klar  zu  definieren,  nämlich
das  zu  verwirklichende  wirtschaftliche  Optimum,  und  infolgedessen  a
Priori  die  Überlegenheit  eines  Systems  über  ein  anderes  zu  behaupten.  Er
bemerkt  mit  Recht,  daß  das  Problem  unlösbar  ist.  Denn  in  der  Tat  wird
die  Produktion  von  der  Nachfrage  bestimmt.  Diese  wieder  hängt  von  der

•««Tn  "RupTip  Essay  on  libcrty,  in
*)  Man  findet  die  gleiche  Auffassung  m  sei  hrt«  und  daß  infolge-4em
  er  behauptet,  daß  „Handeltreiben.eine  soziale:  T  H  ft  unterliegt “,  un d  daß
dessen  jeder  Kaufmann  „der  Gerichtsbarkeit  der  "  r  hre  des  Freihandels  nicht
„das  Prinzip  der  individuellen  Freiheit,  da  es  ™  .  die  hinsichtlich  der  Grenzen
berührt  wird,  ebensowenig  in  den  meisten  der  >  darum  handelt,  zu  wissen,
dieser  Lehre  auftreten,  in  Frage  steht,  z.  B.  wen  eg  durch  Verfälschungen
welche  Ausdehnung  der  Kontrolle  zur  Vertun  g  e jte e bcm  sanitäre  Vorsichtsstatthaft ­
  ist,  oder  bis  zu  welchem  «eTr  ingeIÄn  Beschäftigungen  verlege ­
 111  oder  Einrichtungen  zum  So ^% e  .  .  is f es  unbestreitbar,  daß  (die  Staatswendeten ­
  Arbeiter  auferlegen  soll  .  •  •  Zwecke  kontrolliert  werden  können“
burger)  gerechtfertigterweise  hinsichtlich  dieser  /.wec
(S.  174).

2 )  Miohel  Chevalier,  Zehnte  Eröffnungsrede,  Cours,  Bd.  I,  221.
3 )  Cours,  Bd.  I,  S.  211,  214;  Bd.  II,  S.  38,  115.
            
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