Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

484

Viertes  Buch.  Die  Abtrünnigen.

großen,  modernen  Nationen  mehr  und  mehr  vor  der  Dritten  zurück.  Von
hier  darauf  zu  schließen,  daß  diese  Ausdehnung  nützlich  und  notwendig
ist,  daß  sie  „ein  wirkliches  historisches  Gesetz“  sei 1 ),  ist  nur  ein  Schritt.
Fast  ohne  besonders  darauf  hingewiesen  zu  werden,  gelangt  man  von  der
Tatsache  zu  ihrer  Berechtigung.  Adolf  Wagner  sagt:  „Wer,  was  namentlich ­
  für  volkswirtschaftliche,  soziale  und  politische  Entwicklungen  das
Entscheidende  ist,  die  immanente  Tendenz  der  Bewegung  erkannt
hat  .-.  .,  der  kann  und  darf  bei  einer  solchen  geschichtlichen  Auf
fassung  des  gesellschaftlichen  Entwicklungsprozesses  sehr  wohl  ...  für
die  gegebene  Zeit  Postulate  in  betreff  dessen,  was  geschehen  soll,
aufstellen“ 2 ).  Auf  Grund  dieses  Gedankens  verlangt  man  daher  die  Ausdehnung ­
  des  staatlichen  Machtbereiches,  den  man  durch  seine  Funktion
„der  Kultur  und  des  Wohlfahrtszweckes“  rechtfertigt.  Es  fällt  nicht
schwer,  hierin  den  Gedanken  Rodbertus’  und  seine  Theorie  der  wachsenden ­
  Entwicklung  der  Organe  wiederzuerkennen,  die  zur  Ausübung  der
Regierung  bestimmt  sind 3 ),  im  Maßstabe,  wie  man  in  der  Stufenfolge
der  sozialen  Formen  fortschreitet.
Auch  hierin  ist  die  Übereinstimmung  mit  Dupo  nt-White,  wenn  sie
auch  vielleicht  zufällig  ist,  deshalb  nicht  weniger  merkwürdig  und  muß
angeführt  werden.  Auch  er  verlangt  für  den  Staat  eine  Funktion  der
„Wohltätigkeit“  und  der  „Mildtätigkeit“ 4 ).  Auch  er  weist  nach,  wie
der  moderne  Staat  nach  und  nach  sein  Bereich  vergrößert,  indem  er  an
die  Stelle  der  Lokalregierungen  tritt,  an  die  Stelle  des  Despotismus  der
Klassen  und  der  Familie,  wie  er  nacheinander  die  Frau,  das  Kind  und
den  Sklaven  unter  seinen  Schutz  nimmt,  und  so  den  Kreis  seiner  Pflichten
und  seiner  Verantwortlichkeiten  in  dem  Maße  vergrößert,  wie  die  Fortschritte ­
  der  Zivilisation  und  der  Freiheit  sich  vollziehen.  „Mehr  Leben“,
sagt  er,  „braucht  mehr  Organe,  vermehrte  Kräfte,  mehr  Regeln.  Die
Regel  und  das  Organ  einer  Gesellschaft  ist  aber  der  Staat“ 1 ).  Von  seinem
Enthusiasmus  überwältigt,  ging  er  so  weit,  auszurufen:  „Der  Staat  ist
der  Mensch,  frei  von  allen  Leidenschaften,  der  Mensch,  zu  einer  Höhe
emporgehoben,  wo  er  in  inniger  Berührung  mit  der  reinen  Wahrheit  ist,
wo  er  nur  Gott  und  seinem  Gewissen  gegenüber  steht  .  .  .  Welche  Verfassung ­
  auch  immer  er  habe,  der  Staat  ist  besser  als  die  Individuen“ 6 )-Dies
  grenzt  schon  an  Mystizismus.

*)  Wagner,  Grundlegung,  3.  Ausg.,  S.  892ff.
2 )  Finanzwiss.  und  Staatsoz.,  S.  106.  Diese  Aufsätze  finden  sich  in  seiner
Polemik  gegen  L.  von  Stein  und  erschienen,  wie  schon  gesagt  (S.  481  Anm.  2),  18“'
in  der  Tübinger  „Zeitschrift  für  die  gesamte  Staatswissenschaft.“  (Anm.  d.  übers.1
3 )  Siehe  oben,  S.  472.
4 )  Dupont-White,  Capital  et  Travail  (1847),  S.  353  und  LDndividu  e
l’fitat,  S.  81.
5 )  L’Individu  et  l’Ltat,  S.  65.
•)  L’Individu  et  Pfitat,  S.  163—164.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.