Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  III.  Der  Marxismus.

509

der  Konzentration  genügen  wird,  „die  Expropriation  weniger  Usurpatoren
durch  die  große  Masse“  auszuführen.
Was  ist  nun  zum  Schluß  —  wir  wollen  nicht  sagen,  der  Zweck  oder
das  Ziel,  da  der  Marxismus  sich  weigert,  ein  solches  anzugeben  —  aber  zum
wenigsten  die  Voraussage  des  marxistischen  Programms?  Gewöhnlich
sagt  man:  die  Abschaffung  des  Privateigentums,  und  hierzu  ist  man  um
so  mehr  berechtigt,  da  das  kommunistische  Manifest  dies  in  klaren
Worten  ausspricht:  „In  diesem  Sinn  können  die  Kommunisten  ihre  Theorien
in  dem  einen  Ausdruck:  Aufhebung  des  Privateigentums  —  zusammenfassen“ ­
 1 ).
Das  Manifest  führt  aber  zugleich  aus,  wie  dies  zu  verstehen  ist.  Das
Privateigentum,  um  dessen  Abschaffung  es  sich  handelt,  ist  nicht  das
Recht  des  Arbeiters  auf  das  Erzeugnis  seiner  Arbeit,  sondern  das  Recht
auf  das  Erzeugnis  der  Arbeit  Anderer,  der  Arbeit  des  Lohnempfängers.
Es  ist  die  Form  des  Besitzes,  die  Privateigentum  genannt  wird,  die  man
aber  genauer  bürgerliches  Eigentum  nennen  sollte,  und  die  bestimmt  ist,
unter  der  kollektivistischen  Ordnung  zu  verschwinden.  Was  das  Eigentumsrecht ­
  des  Menschen  an  dem  Produkt  seiner  Arbeit  anlangt,  wie  es
früher  unter  der  Herrschaft  der  Zünfte  und  der  bäuerlichen  Landwirtschaft
existierte,  so  hat  es  vom  Kollektivismus  nichts  zu  fürchten:  der  Kapitalismus ­
  ist  es,  der  im  Zuge  ist,  es  zu  zerstören,  indem  er  es  durch  das  Lohnsystem ­
  ersetzt!  Weit  davon  entfernt,  dieses  Eigentumsrecht  zu  vernichten, ­
  wird  es  der  Kollektivismus  wieder  ins  Leben  rufen  —  nicht  mehr
unter  der  veralteten  und  individualistischen  Form  des  Eigentums  des
Arbeiters  an  der  von  seiner  Arbeit  erzeugten  Sache,  denn  dies  ist  in  Zukunft ­
  mit  den  Bedingungen  der  Großproduktion  und  der  Arbeitsteilung
unverträglich,  —  sondern  unter  der  Form  eines  Anrechtes  auf  einen  dem
Erzeugnis  seiner  Arbeit  entsprechenden  Wert 2 ).
9  Engels  sagt  auch:  „Die  Aufgabe  des  kommunistischen  Manifestes  war  die
Proklamation  des  unvermeidlich  bevorstehenden  Untergangs  des  heutigen  bürgerhchen
  Eigentums“  (Vorwort  zum  kommunistischen  Manifest,  S.  6).
Heute  jedoch  zieht  man  vor,  als  Ziel  des  kollektivistischen  Sozialismus  die  Abschaffung ­
  des  Lohnsystems  hinzustellen,  —  da  die  Abschaffung  des  Eigentums  nur
u? s  unvermeidliche  Mittel  zur  Erreichung  dieses  letzten  Zieles  ist.  So  sagt  Labriola
(Essai  sur  la  Conception  Matfirialiste,  2.  Ausg.,  S.  62):  „Sie  (die  Proletarier)
gelangen  zu  dem  Verständnis,  daß  sie  nur  ein  Ziel  vor  Augen  haben  müssen:  die  Abschaffung ­
  des  Lohnsystems.“
Das  gleiche  Ziel  wird  aber  auch  von  Anderen,  als  den  Sozialisten  erstrebt,  von
r en  Assozialisten,  den  Kooperativisten,  und  von  der  radikal-sozialistischen  Partei;
'ndem  diese  sich  auf  den  entgegengesetzten  Standpunkt  stellen,  glauben  sie,  daß  das
einzige  Mittel,  um  dieses  Ziel  zu  erreichen,  in  der  Vermehrung  des  Eigentums  bestehe,
^ährend  seine  Abschaffung  ganz  im  Gegenteil  die  Verallgemeinerung  des  Lohnsystems
bedinge.
2 )  „Der  Kommunismus  nimmt  keinem  die  Macht,  sich  gesellschaftliche  Produkte
a nzueignen,  er  nimmt  nur  die  Macht,  sich  durch  diese  Aneignung  fremde  Arbeit  zu
Unterjochen“  (Kommunistisches  Manifest,  S.  20).
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.