Gemeinde auf anderweitiger Grundlage gemeinsamen Besitzes an einer Wasserleitung teil-
3aben oder endlich, wenn an die Wasserleitung einer Gemeinde, einer. Ortschaft oder eines
sonstigen Besitzers andere Ortschaften als Wassergäste angeschlossen sind.
Die im Dienste der Mehrortsversorgung stehenden Wasserleitungsanlagen werden im
folgenden der Kürze halber als „Mehrortsleitungen“ bezeichnet. Je nachdem es sich
dabei um Wasserleitungsanlagen einer Gruppenversorgung oder einer sonstigen Mehrorts-
versorgung handelt, werden dieselben dann in „Gruppenleitungen“ oder in „Sonstige
Mehrortsleitungen“ eingeteilt. Demgegenüber erscheinen die im Dienste der Einzel-
artsversorgung stehenden Wasserleitungsanlagen als „Einzelortsleitungen“.
Bei den örtlichen Wasserleitungsanlagen, deren Versorgungsgebiet sich jeweils nur
auf eine einzige Ortschaft beschränkt, also den Einzelortsleitungen, liegt es im Interesse
besserer Würdigung der bestehenden Verhältnisse, die kleinen Anlagen als solche besonders
kenntlich zu machen. Als „Kleinere Anlagen“ erscheinen bei der Einzelortsver-
zorgung hiernach solche örtliche Wasserleitungen, bei denen auf. die einzelne Anlage
nicht mehr als 10 Hausanschlüsse entfallen. In weitaus den meisten Fällen konnten diese
xleinen Leitungen ohne weiteres festgestellt werden. Da jedoch im Fragebogen die Haus-
anschlüsse für jede Ortschaft nur in einer Gesamtsumme aufgeführt sind, so konnte bei
solchen Ortschaften, welche durch mehrere Örtliche Leitungen versorgt werden; mehrfach
nur auf Grund einer durchschnittlichen Berechnung der Hausanschlüsse auf Versorgung
durch kleinere Anlagen geschlossen werden.
Soweit bei der Einzelortsversorgung Laufbrunnen mit selbständiger
Wassergewinnung beteiligt sind, werden diese Laufbrunnenanlagen im ganzen stets
nur als kleinere Anlagen behandelt. Die Zahl der einzelnen derartigen Laufbrunnen-
leitungen konnte jedoch nicht ermittelt werden, auch nicht die Zahl der Laufbrunnen
selbst. Unter Laufbrunnen sind im Freien stehende, ständig laufende oder mitunter auch
absperrbare‘ Brunnen zu verstehen, welche entweder eine. selbständige Wassergewinnung
und Wasserzuleitung haben oder von einer mit Hausanschlüssen ausgestatteten Wasser-
leitung mitgespeist werden. Die Versorgung durch mitgespeiste Laufbrunnen ist jeweils
bei der zugehörigen Wasserleitung berücksichtigt.
Als kleinere Anlagen bei den einzelnen Ortsleitungen erscheinen ferner die Pump-
orunnen mit motorischem Kraftantrieb, soweit sie keine Feuerlöschhydranten
speisen und die Wasserzuleitung aus ihnen nicht mehr als 100 m beträgt. Bei der Zahl
der Leitungen bleiben jedoch diese Brunnenanlagen außer Ansatz.
1. Oberbayern. ;
Die Bodenverhältnisse und damit die natürlichen Grundlagen der Wasserversorgung
sind in Oberbayern außerordentlich mannigfaltig. Einen großen Teil des Gebietes nehmen
m Süden die Alpen ein Die dem eigentlichen Gebirge stellenweise vorgelagerte F1ysch-
ınd Molassezone ist verhältnismäßig schmal. Anschließend folgen dann weitausge-
dehnte Moränengebiete und diluviale Schotterfelder. Nordwärts davon, von
der ungefähren Linie Dachau-Mühldorf an, breitet sich das tertiäre Hügelland aus.
Ganz im Norden greift Oberbayern mit Teilen des Bezirksamts Ingolstadt noch über die
Donau auf den Frankenjura hinüber. Zahlreiche und zum Teil mächtige Flußläufe mit
wechselnd wasserarmen und wasserreichen Alluvionen durchziehen das Gebiet.
Oberbayern hat eine Flächenausdehnung von 16675, qg km. In seinem Bereich
liegen 12787 Ortschaften mit 176167 Wohngebäuden und 1684766 Einwohnern.
Was die durchschnittliche Bevölkerungsdichte anlangt, so steht Oberbayern unter den acht
Kreisen Bayerns nach der Pfalz und Mittelfranken an dritter Stelle, Auf 1 qkm treffen im
Durchschnitt 101 Einwohner.
Die Erhebung zeigt für Oberbayern folgenden Stand der Wasserversorgung: