Kapitel III. Die Solidaristen.
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progressive Besteuerung der Erbschaften und Einkommen — all dies
segelt unter der Flagge der Solidarität und wird auch in Zukunft unter
ihr segeln. Daher nennt man auch alle diese Gesetze „Gesetze sozialer
Solidarität“. — Aber nicht allein die Arbeiter gewinnen von diesem neuen
Prinzip. Auch die protektionistische oder nationalistische Partei beruft
sich auf die „Solidarität“. Sie ist es sogar, die vor allen Anderen und zu
sammen mit den Mutualisten dieses Wort am meisten in ihrem Programm
anwendet. Wenn sich die Steuerzahler beklagen, daß man ihnen Geld
abverlangt, um gewissen Eigentümern oder Fabrikanten Prämien zu
gewähren, oder wenn die Verbraucher darüber seufzen, daß sie infolge
der Einfuhrzölle die Produkte teurer bezahlen müssen, so stopft man
ihnen sogleich den Mund mit dem Hinweis, daß sie aus Solidaritätsgefühl
ihren Landsleuten den Vorzug zu geben haben 1 ).
Auch die fiskalische Reform, mit ihrem doppelten Charakter einer
Progressivsteuer am Gipfel und vollständiger Abgabenfreiheit an der
Basis, beruft sich auf das Prinzip der Solidarität, denn diese Reform
rechtfertigt die Progression als gerechte Entschädigung, geschuldet von
denen, die die Früchte vom Baum der Zivilisation gepflückt haben, an
die, durch deren Arbeit er gewachsen ist; und ebenso rechtfertigt sie die
Abgabenfreiheit, indem sie ausführt, daß man von den Enterbten nichts
verlangen kann, da im Gegenteil sie es sind, die umgekehrt das Recht
haben, eine Forderung gegen die Gesellschaft geltend zu machen.
Was aber den praktischen Solidarismus vom Staatssozialismus trotz
ihrer nahen Verwandtschaft unterscheidet, ist, wie wir schon erwähnt
haben, daß er sich ebensogut und besser durch die Vergesellschaftung
verwirklichen läßt, die er mit neuer Lebenskraft erfüllt hat. Syndi
kalisten, Mutualisten, Genossenschaftler, sie alle berufen sich auf die
Solidarität, aber auf die freie Solidarität, und nicht mehr auf die er
zwungene Solidarität des Staatssozialismus 1 2 ). Nicht, daß sie nicht in
vielen Fällen die Notwendigkeit, ja sogar die Überlegenheit der letzteren
1 ) Man hat letzthin eine ziemlich merkwürdige Anwendung dieser „nationalen
Solidarität“ erfunden. Von jetzt an soll die Regierung keine ausländischen Anleihen
Frankreich gestatten dürfen, wenn die betreffenden Länder sich nicht verpflichten,
willen Teil ihrer Aufträge der französischen Industrie vorzubehalten. Dies läuft auf
°hie Verbindung des französischen Rentiers und Industriellen auf Grund einer er
rungenen Solidarität hinaus, indem der erste sein Geld nur ausleihen darf, wenn es
zum Teil in der Form einer Bezahlung seiner Produkte wieder an den zweiten zurück-
üießt. Und dann kommt ihrerseits die Arbeiterklasse, die mit Recht ihren Teil am
Schutzzoll in Form eines garantierten Minimallohnes verlangt!
2 ) Die Lehre vom Quasi-Kontrakt kann ebensogut zu dem Einen wie zum Anderen
führen. Auch scheint Leon Bourgeois selbst jetzt mehr zur Vergesellschaftung zu
feigen. „Die radikale Partei hat eine soziale Doktrin. Diese Doktrin läßt sich in einem
" 01 't zusammenfassen: die Assoziation“ (Vorwort zu dem Buch Buisson’s: La
°btique radicale).
Gide und Rist, Gesch. d. Volkswirtschaft!. Lehrmeinungcn. 2. Aufl. 42