Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Yorwort  zur  ersten  Ausgabe.
Die  Geschichte  der  Doktrinen  nimmt  in  dem  französischen  staatswissenschaftlichen ­
  Unterricht  einen  bedeutend  größeren  Platz  ein,  als
in  irgendeinem  anderen  Lande.  In  jeder  Rechtsfakultät  steht  ihr  ein
eigener  Lehrstuhl  zur  Verfügung,  im  Doktorexamen  für  Nationalökonomie
ist  eine  besondere  Prüfung  für  sie  vorgesehen,  und  ebenso  muß  bei  der
Zulassung  zum  staatswissenschaftlichen  Agr6ge  eine  schriftliche  Arbeit
über  sie  geliefert  werden.  An  der  Sorbonne  ist  die  einzige  bestehende
nationalökonomische  Professur,  der  Geschichte  der  Doktrinen  Vorbehalten,
und  das  Gleiche  gilt  für  die,  die  vor  kurzem  an  der  „Ecole  des  Hautes
Etudes“  geschaffen  wurde.
Diese  der  Geschichte  der  Doktrinen  eingeräumte  Bedeutung  mag
übertrieben  erscheinen,  besonders,  wenn  man  darauf  hinweist,  daß  für
die  eigentliche  Wirtschaftsgeschichte,  womit  wir  die  Geschichte  der  Einrichtungen ­
  und  der  Tatsachen  bezeichnen  wollen,  in  unseren  französischen
Universitäten  nicht  eine  einzige  Professur  besteht!  Diejenigen,  die  den
Franzosen  eine  angeborene  Neigung  zur  Ideologie  zusprechen,  werden
nicht  verfehlen,  hierin  eine  nicht  gerade  günstige  Bekundung  dieser  Veranlagung ­
  zu  sehen.
In  anderen  Ländern  ist  es  anders.  Dort  steht  die  Geschichte  der
Tatsachen,  nicht  die  der  Ideen,  an  erster  Stelle.  Für  Alle,  die  sich  zu  der
historischen  Schule,  und  noch  mehr  für  die,  die  sich  zu  dem  historischen
Materialismus  bekennen,  erscheinen  die  Doktrinen  und  die  Systeme  nur
als  die  Widerspiegelung  der  wirtschaftlichen  Umstände;  daher  komme
es  hauptsächlich  darauf  an,  diese  letzteren  zu  studieren.  Nicht  mit  Unrecht ­
  glaubt  man,  daß  die  Geschichte  der  Entwicklung  des  Eigentums
oder  die  des  Arbeitslohnes  bedeutend  belehrender  ist,  als  die  Geschichte
der  Streitigkeiten  über  das  Wesen  des  Eigentumsrechts  oder  über  die
Lohntheorie.
Doch  scheint  es  uns,  als  ob  hierin  gleichfalls  eine  gewisse  Übertreibung ­
  läge,  wenn  auch  im  entgegengesetzten  Sinne.  Sicherlich  ist  der
Einfluß,  den  das  wirtschaftliche  Milieu  auch  auf  den  abstraktesten  Volkswirtschaftler ­
  ausübt,  unbestreitbar,  da  es  ihm  die  Grundlage  für  seine
Untersuchungen  und  die  Bausteine  seiner  logischen  Konstruktionen  liefert.
Sind  es  doch  die  Tatsachen,  die  in  einem  gegebenen  Augenblick  die  Pro ­
            
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