Full text: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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II. Die Theorie der Bodenrente und ihre Anwendungen. 613 
ischen Baron Colins, oder christlichen Sozialisten, wie 
r, findet man es von Philosophen, wie Benouvier, Fouillee 
t bestätigt. Sie gehen soweit, ein Entschädigungsrecht 
jetzigen Generation anzuerkennen, das zu Lasten der Ge- 
ehen hat, die die früheren Usurpationen duldete, 
dete eine schon alte Auffassung, die von jeder wirtschaft- 
j: über die Rente unabhängig ist, das Urrecht eines jeden 
Boden und forderte die Wiederaufrichtung dieses Rechtes, 
'rigens ihr Echo bei fast allen Anhängern der Nationa- 
:-.Bodens, Stuart Mill, Wallace, Henry George und 
ier. Hierdurch stehen sie in enger Verbindung mit den 
von denen wir eben gesprochen haben. Nur einer, Gossen, 
Lsnahme. 
i: -ührt nicht sehr weit, die Unrechtmäßigkeit des Grund- 
i behaupten. Denn wenn die Aneignung des Bodens eine 
t vorstellt, so liegt diese Ungerechtigkeit so weit zurück, 
■er seit langem durch Verjährung gedeckt sind. Die meisten 
rundbesitzer, wenn nicht alle, haben den Boden nicht mit 
: )rt, sondern durch die Früchte ihrer Arbeit und ihrer Er- 
recht erworben. In ihren Händen ist der Boden ein ebenso 
. ssessenes Produktionsmittel, wie irgendein Kapital, eine 
Beispiel. Es ihnen ohne Entschädigung nehmen, würde 
“ßht nicht wieder gut machen, sondern es nur mit einem 
krönen. Daher hatte die Theorie des Rechtes der Gemein 
en ein nur platonisches Interesse bis zu dem Tage, an dem 
neue Theorie: die der Rente, verstärkt wurde, 
ist Ricardo nämlich? Daß das Privilegium des Grund- 
'zusagen unter unseren Augen verewigt. Der Boden genießt 
-Gen kein anderes Kapital genießt. Selbsttätig, automatisch, 
f )r Betätigung des Besitzers, wächst sein Einkommen. Die 
; er Bewirtschaftung auf neue Felder, das Wachstum der Be 
huf. „Die Erde ist das ursprüngliche Erbe der gesamten Menschheit. 1 * 
and Discussions, Bd. IV, S. 243; vgl. auch S. 256). In seinen 
Mitical Economy (Bd. II, Kap. II, § 5) drückt er sich wie folgt 1 
--sentliche Prinzip des Eigentums darin besteht, einem Jeden das, was ] 
rbeit erzeugt und durch seine Enthaltsamkeit angesammelt hat, zu 
sich dieses Prinzip nicht auf das beziehen, was kein Arbeitserzeugnis 
rial der Erde.“ — Wauras (Theorie de la propriete in den Htudes 
;iale, S. 218) schreibt: „Auf Grund des natürlichen Rechtes ist der 
ntum des Staates.“ — Henry George (Progress and Poverty, 
I; S. 297 der deutschen Übers, von F. Dobbert „Fortschritt und 
. Verlg. 0. Hendel) sagt: „Das gleiche Recht aller Menschen auf die 
° Grund und Boden ist ebenso klar wie das gleiche Recht auf die Luft, 
— es ist ein Recht, verbürgt durch die Tatsache ihrer Existenz. 1 *
	        
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