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ı. Kapitel.
mit einem anderen Baume dieses Waldes zusammengehört und daß kein
„Wald“ besondere Bestimmtheiten aufweist, vielmehr nur seine Bäume
je besondere Bestimmtheiten aufweisen. Sprechen wir auch etwa von
„Größe, Gestalt und Ort“ eines besonderen Waldes, so meinen wir
doch nur: „Größe, Gestalt und Ort, welche ein Körper hätte, der jenen
Raum erfüllen würde, welcher begrenzt ist durch eine um sämtliche
äußeren Bäume des Waldes gezogene Linie“. Weil aber „Wald“ kein
Einzelwesen darstellt, ist ein Wald auch nichts Wirkliches, d. h. kein
Gegebenes, das wirken und Wirkung erfahren kann, vielmehr nur
sine „Mehrheit von besonderen Wirklichen“, nämlich von
„Bäumen“.
Hinsichtlich der „Gesellschaftswissenschaft“ findet sich häufig die
Behauptung, daß sie eine „Sinnwissenschaft“ sei. Ob und inwiefern
diese Behauptung zutreffend ist, wird sich in den weiteren Darlegungen
ergeben, vorerst aber ist nur die Frage nach dem Sinne des Wortes
„Sinn“ zu beantworten. Das Wort „Sinn“ sagt uns aber nichts Anderes
als das Wort „Gewußtes“, und die Worte „Wissen“ und „Gewußtes“
bedeuten uns nichts Anderes als die Worte „sinnen“ und „Sinn“.
Wird also irgend Etwas als „Gewußtes“, als „Sinn“ bezeichnet, so
handelt es sich überhaupt nicht um eine Bestimmung jenes Gegebenen,
sondern um die Bestimmung eines „Wissens“, eines „Sinnens“
hinsichtlich seiner Besonderheit. Da im Wissen stets Etwas „ge-
wußt“, im Sinnen stets Etwas „gesonnen“ wird, ist mit jedem besonderen
Wissen ein Gewußtes als seine Besonderheit, mit jedem „Sinnen“ ein
„Sinn“ als seine Besonderheit gegeben. „Gewußtes“, „Sinn“ kann aber
ıaun selbstverständlich Alles sein, Allgemeines und Einziges, Körper
und Seele, Körperliches und Seelisches, Wesensallgemeines, besonderndes
Allgemeines und/Beziehungsallgemeines, So ist es denn allerdings einer-
seits „Psychologismus“, „Gewußtes“, „Sinn“ als „Seelisches“ („Psychisches“)
zu deuten, da das, was „Gewußtes‘“, „Sinn“ besonderen Wissens, Sinnens
sein kann, bei weitem nicht nur „Seelisches“, sondern Alles Vorhandene
sein kann. Indes ist andererseits „Gewußtes“, „Sinn“ stets Besonder-
heit eines Seelischen, eines Wissens, Sinnens, so daß, ist von be-
sonderem „Gewußten“, besonderem „Sinn“ die Rede, stets auch von be-
sonderem Wissen, Sinnen, sei es von besonderem Vorstellen-Wahrnehmen,
sei es von besonderem Denken, sei es von besonderem Lust- oder Unlust-
haben, sei es von besonderem Wollen usw., die Rede ist. „Gewußtes“
ohne „Wissen“, „Sinn“ ohne „Sinnen“ gibt es nicht. Deshalb ist auch
haltlos die Behauptung, daß „Sinn“ („Gewußtes“) ein besonderes „Reich“
aeben anderen „Reichen“ im Gegebenen, insbesondere neben dem Reiche
des „Körperlichen“ und neben dem Reiche des „Seelischen“ bilde. Aus
solcher Behauptung sieht nur die Unklarheit hinsichtlich der Worte „Ge-
wußtes“, „Sinn“ hervor, die Meinung, durch das Urteil „Etwas ist Sinn“