130
seine, aus Phasen menschlicher Erfahrung gewonnene Er
kenntnis, die das andere nicht besitzt. Hier haben die Frauen
als Frauen etwas durchaus Verschiedenes zu der Total
summe der menschlichen Erkenntnis beizutragen, und ihre
Mitwirkung ist nicht nur als die von Individuen, sondern
als die einer Gesamtheit, einer Klasse, von Bedeutung.
Die Forderung um Zulassung zu den Wahlen und schließ
lich zu den gesetzgeberischen und Verwaltungsaufgaben,
die heute in allen demokratischen, verfassungsmäßigen
Staaten erhoben wird, beruht auf zweierlei Gründen: dem
weiteren und wichtigeren, daß die Frauen nichts in der
Natur ihrer Geschlechtsfunktionen wahrnehmen, das sie
als Menschen von ihrer Verpflichtung, an den Aufgaben
der Leitung und Regierung des Staates teilzunehmen, ent
binden würde, und dem engeren, aber ebenfalls wichtigen
Grund, daß, insofern sie sich in einer Richtung, nämlich
in der besonderen Art ihrer Geschlechtsfunktionen vom
Mann unterscheiden, sie eine Klasse bilden, deren Interessen
zu vertreten sie verpflichtet sind und in die dem Staat Ein
blick zu verschaffen, in mancher Hinsicht wertvoll ist.
Diejenigen, welche annehmen, daß das Verhältnis der
großen politischen Parteien irgendeiner Gemeinschaft ernst
lich durch die Zulassung der Frauen zum öffentlichen Le
ben verändert würde, sind unzweifelhaft ganz im Irrtum.
Die grundsätzliche Scheidung der Menschen in solche, die
geneigt sind, am Vergangenen festzuhalten und alles Be
stehende zu verteidigen, und jene, die auf die Zukunft hof
fen und bestrebt sind, das Neue einzuführen, wird sich
wahrscheinlich bei Männern wie Frauen jeder Gemein
schaft, in ziemlich demselben Verhältnis finden, und die
Männer und Frauen jeder Klasse werden im großen und
ganzen die Fehler, Tugenden und Vorurteile ihrer Klasse
teilen. Das Individuum mag dadurch verlieren, daß es auf
Grund seines Geschlechtes von der Anteilnahme am öffent
lichen Leben ausgeschlossen und um einen Teil seines