Inflation und Geldvermehrung.
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Zahlungsmittel (Noten und Giro). Dieser äußerliche Vorgang bei
der technischen Abwicklung der Übertragung von neugeschaffener
Reichskaufkraft ist sowohl für die Erklärung, worin die an sich von
allen Seiten zugestandene Inflation zu erblicken sei, als auch für die
zur Abstellung der Inflation vorgeschlagenen Maßnahmen von ver
hängnisvoller Bedeutung geworden. Auch darauf ist zurückzu
kommen.
2. Zunächst: hätte diese Geldvermehrung — Geld immer in
dem für den Praktiker am ehesten verständlichen Sinne als Zah
lungsmittel (Noten und Giro) — vermieden werden können? Ja;
das Reich hätte seinen Lieferanten und sonstigen Zahlungsberech
tigten eben nicht jene Zahlungsmittel, sondern langfristige Schuld
verschreibungen an Zahlungsstatt geben können. Dann hätten die
Zahlungsempfänger nicht ein Geld-, sondern ein Kapitalstück er
halten, das regelrecht nur durch die Übertragung an einen Geld
besitzer (vgl. jedoch III) oder durch Verpfändung bei einem solchen
wieder in Geld hätte verwandelt werden können. Eür die Flüssig
machung dieser Schuldverschreibungen (Kriegsanleihen) wäre be
stimmend gewesen: 1. die Summe der freien, eine Anlage in Wert
papieren suchenden Geldkapitalien, vermehrt um jene Beträge, die
durch die Kriegswirtschaft und Kriegsfinanzierung fortlaufend frei
geworden oder heu erzeugt worden wären und 2. die Lust oder das
Pflichtgefühl der Kapitalbesitzer, diese Anleihen auch wirklich zur
Kapitalanlage zu erwerben. Den Lieferanten des Reichs dürfte aber
in den seltensten Fällen damit gedient gewesen sein, ihre Forde
rungen ausschließlich in langfristigen Anleihen ausgeglichen zu
erhalten, da sie ja ihrerseits bare Zahlungsmittel für die Bezahlung
von Löhnen, Rohstoffen und sonstigen Auslagen nötig hatten.
(Daher war in Frankreich, wo diese Art von Bezahlung tatsächlich
stattfand, vorgesehen, daß die Kriegslieferanten nur von einer be
stimmten Summe ihrer Forderungen an und auch nur bestimmte
Teile dieser Forderungen in Bonds anzunehmen verpflichtet waren.)
So gut wie ausgeschlossen wäre die Nurbezahlung mit Anleihe
stücken an die Truppen, Arbeiter und Angestellten des Reiches ge
wesen. Soweit aber die Anleihestücke lombardiert worden wären,
hätte auch eine Schaffung von Zahlungsmitteln stattgefunden. In
jedem Falle wären bei diesem Verfahren, das die Neuausgabe von
Zahlungsmitteln verhindern sollte, Schwierigkeiten eingetreten, die
auf die Erlangung der notwendigen Heeresgüter hemmend einge