d enfrage hingelenkt zu haben. Ebenso, daß die Vorschläge,
mit denen die Führer der Bewegung hervorgetreten
sind, im Laufe der Zeit immer mehr von den überschwänglichkeiten,
die ihnen zuerst angehaftet haben, befreit
worden sind. An die Stelle der Einziehung der gesamten
Grundrente durch eine einzige Steuer oder der
Überführung des Grund und Bodens an die Gesamtheit
durch eine große Finanzmaßregel ist im Jahr 1898 auf
Vorschlag meines Nachfolgers Adolf Damaschk e die
Reform des Boden r e <t s getreten:
Der Bund deutscher Bodenreformer tritt dafür ein, daß
der Grund und Boden, diese Grundlage aller nationalen
Existenz unter ein Recht gestellt wird, das seinen Gebrauch
als Werk- und Wohnstätte befördert, das jeden Mißbrauch
mit ihm unmöglich macht und das die Wertsteigerung, die
er ohne die Arbeit des Einzelnen erhält, möglichst dem
Volksganzen nutzbar macht.
Auch dieses Programm wird nicht das letzte sein. Es
hat dem Bunde deutscher Bodenbesitzreformer neue Aufgaben
aber keine Lösung geboten. Man kann fragen, ob
es ein Recht geben kann, das jeden Mißbrauch unmöglich
macht. Ebenso wie dieses Recht aussehen soll und warum
die Bodenreformer es noch immer nicht vorgelegt haben.
Die Antwort muß ehrlicherweise ssein, daß es nicht geschehen
ist, weil es ein Bodenrecht, das diese Forderung
restlos erfüllt, nicht gibt und auch in Zukunft nicht geben
wird. Der Gedanke daß es ein Recht gibt, das jeden Mißbrauch
ausschließt, ist leider nicht weniger utopisch, als
das Verlangen nach einer Wirtschaftform, die alle Not beseitigt,
nach einer Gesundheitlehre, die jede Erkrankung
verhindert, oder nach einer Erziehungmethode, die uns
zu vollkommenen Menschen machen soll. Wir können
nur ein Recht erstreben, das sich unseren Idealen nähert
und es wird sich, wenn die Forderungen des Programms
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