3ignungen zu sichern oE€ = zumindest im Falle riner Sateignuh2
eine Entschädigung Zu gewährleisten.
5) Verträge, in d=nen flir eine 1
7eit l1ieg=1%e Enteignung eine Entschädigung festgesetzt ar
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Zei der erst Gruppe von Verträgen - in denen 788 Vernozen
Für aie Zukunft gegen Antsignung ge- hnlitzt werden
30l1l — handelt es sich meist Un aiigemeins zYeuhüs Hart
Yandels- und Schiffahrtsverträg*, IN denen neben dem Vermözens-
sehutz auch andere Materien geregelt werden.
Das wichtigste Beispiel für derartige Verträge sind \
schafts-, Handels- und Schiffahrtsverträge, © Vereiai® let
Staaten von Amerika nach dem Kriege mit inszesamt 17 Staarven
abgeschlossen haben.
ziehe den Vertrag mit China aus dem Jahr- 1946;
nit Italien aus dem Jahr: Prgänzungen aus
jem Jahre, 1951); mi‘ Ir um aus | Jetee 19493
nit Irland aus dem J7" 0 a Toschien aus
jem Jahre 1951; mit AiLiopien au 5 Jahre 1951;
nit Griechenland aus dem Jahre‘ * : mi+ Israel &u8S
ıem Jahre 19513; mit Dänemark aus dem Jalr” 1951;
nit Japan aus dem Jahre 7953; mit der Bundesrepublik
Deutschland aus dem Jahre 1954; mit Haiti aus dem
Jahre 1955; mit Nikaragua aus Aem Jahre 1956; mit den
Niederlanden aus dem Jahre 1956: mit Iran aus dem
Jahre 1956.
Vgl. Walker, Treaties for the Encouragerent and
Protection of Foreign Investment: Present United
ztates Practice, in American Journal of Comparative
Law, 1956, 5.229 ff.j derselbe, Provisions on Companies
in United States Comercial Treaties, in American Journal
5£ international Law, 1956, 5.575 ff.; Wilson, Property-
Protection Provisions in United Statescommercial Treaties
in American Journal of international Law. 1951, S.83 ff.
Die leitenden Grunäsätze, die alle diese Verträge durchziehen,
3ind die Grundsätze der In Ländergleichbe hand «-
1ung und der Me is *begünstigungß,-. Daneben wird
aber für den Vermögensschutz von Ausländern auch ein Min imu
standard aufgestellt, der unabhängig davon, wie Inländer
„ehandelt werden. zu beachten ist.