Full text: Finanzwissenschaft

IV. Abschnitt. Die verschiedenen Arten der Staatsschulden. 611 
Dauer verürsachen eine große Verschiedenheit der Staatsschulden. 
Insbesondere kommen folgende Arten der Staatsschulden in Betracht. 
Was vorerst die Verwendung betrifft, so unterscheidet mn^ 
produktive und unproduktive Staatsaniehen (die letztere oft 
„tote Schuld“ genannt). Im allgemeinen kann festgesetzt werden, 
daß in der Vergangenheit die Staatsschulden namentlich zur 
Deckung der durch Kriege verursachten Kosten verwendet wurden, 
überdies zur Deckung des im Staatshaushalte sich zeigenden Defi 
zits; in neuerer Zeit und in den jüngeren Staatswesen wird der 
Staatskredit häufig zu wichtigen volkswirtschaftlichen und kultu 
rellen Zwecken in Anspruch genommen. Diese Metamorphose 
hängt wieder mit der Änderung der Meinungen über die Aufgaben 
des Staates zusammen, da die ältere Nationalökonomie gegen jede 
staatliche Tätigkeit außerhalb des Rechtsgebietes sich aussprach, 
heute dagegen wird die Staatstätigkeit auf allen Gebieten ebenso 
leidenschaftlich gewünscht. Der Unterschied von produktiven und 
unproduktiven Ausgaben hat in mancher Richtung Bedeutung, so 
auch deshalb, weil die Tilgung der produktiven Schulden nicht so 
dringend ist, als die der unproduktiven Schulden, da bei jenen die 
Last durch den Nutzen der geschaffenen produktiven Investitionen 
ausgeglichen wird. Die Unterscheidung von produktiv und unpro 
duktiv stößt auch hier auf große Schwierigkeiten. Besser wäre die 
folgende Unterscheidung: 1. produktiv, 2. nützlich, aber nicht pro 
duktiv, 3. unproduktiv. Aufmerksamkeit verdient die Bemerkung 
Andlers (Die Städteschulden in Frankreich und Preußen, Stuttgart 
1911, 8. 111), der direkt und indirekt produktive Ausgaben unter 
scheidend, sich selbst verzinsende und sich nicht selbst verzinsende 
Ausgaben zu unterscheiden empfiehlt. Natürlich kann dies nur 
auf Kapitalsanlagen resp. Investitionsausgaben angewendet werden. 
2. Die Staatsaniehen sind freiwillige, vertragsmäßige 
oder Zwangsaniehen. Das Zwangsaniehen ist die ältere Form 
der Anlehen, die namentlich in früheren Zeiten häufig vorkam. 
Der Zwang wurde in verschiedener Weise ausgeübt; in der Regel 
war derselbe nur ein moralischer, doch kam auch solcher mit 
Brachialgewalt vor. 1 ) Die Art der Zwangslehen ist eine verschiedene: 
1. Nichterfüllung von Zahlungsverbindlichkeiten, insbesondere Auf 
schub von Zahlungsterminen; 2. vorzeitige Eintreibung von Steuern ; 
3. Verwendung der dem Staate anvertrauten Gelder, Kautionen, 
Fonds; 4. Ausgabe von mit Zwangskurs ausgestattetem Papiergeld; 
5. eigentliche Zwangsaniehen. Diese werden entweder im allge- 
*) Siehe Thirsch, Materialien 8. 113. 
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