IV. Abschnitt. Die verschiedenen Arten der Staatsschulden. 611
Dauer verürsachen eine große Verschiedenheit der Staatsschulden.
Insbesondere kommen folgende Arten der Staatsschulden in Betracht.
Was vorerst die Verwendung betrifft, so unterscheidet mn^
produktive und unproduktive Staatsaniehen (die letztere oft
„tote Schuld“ genannt). Im allgemeinen kann festgesetzt werden,
daß in der Vergangenheit die Staatsschulden namentlich zur
Deckung der durch Kriege verursachten Kosten verwendet wurden,
überdies zur Deckung des im Staatshaushalte sich zeigenden Defi
zits; in neuerer Zeit und in den jüngeren Staatswesen wird der
Staatskredit häufig zu wichtigen volkswirtschaftlichen und kultu
rellen Zwecken in Anspruch genommen. Diese Metamorphose
hängt wieder mit der Änderung der Meinungen über die Aufgaben
des Staates zusammen, da die ältere Nationalökonomie gegen jede
staatliche Tätigkeit außerhalb des Rechtsgebietes sich aussprach,
heute dagegen wird die Staatstätigkeit auf allen Gebieten ebenso
leidenschaftlich gewünscht. Der Unterschied von produktiven und
unproduktiven Ausgaben hat in mancher Richtung Bedeutung, so
auch deshalb, weil die Tilgung der produktiven Schulden nicht so
dringend ist, als die der unproduktiven Schulden, da bei jenen die
Last durch den Nutzen der geschaffenen produktiven Investitionen
ausgeglichen wird. Die Unterscheidung von produktiv und unpro
duktiv stößt auch hier auf große Schwierigkeiten. Besser wäre die
folgende Unterscheidung: 1. produktiv, 2. nützlich, aber nicht pro
duktiv, 3. unproduktiv. Aufmerksamkeit verdient die Bemerkung
Andlers (Die Städteschulden in Frankreich und Preußen, Stuttgart
1911, 8. 111), der direkt und indirekt produktive Ausgaben unter
scheidend, sich selbst verzinsende und sich nicht selbst verzinsende
Ausgaben zu unterscheiden empfiehlt. Natürlich kann dies nur
auf Kapitalsanlagen resp. Investitionsausgaben angewendet werden.
2. Die Staatsaniehen sind freiwillige, vertragsmäßige
oder Zwangsaniehen. Das Zwangsaniehen ist die ältere Form
der Anlehen, die namentlich in früheren Zeiten häufig vorkam.
Der Zwang wurde in verschiedener Weise ausgeübt; in der Regel
war derselbe nur ein moralischer, doch kam auch solcher mit
Brachialgewalt vor. 1 ) Die Art der Zwangslehen ist eine verschiedene:
1. Nichterfüllung von Zahlungsverbindlichkeiten, insbesondere Auf
schub von Zahlungsterminen; 2. vorzeitige Eintreibung von Steuern ;
3. Verwendung der dem Staate anvertrauten Gelder, Kautionen,
Fonds; 4. Ausgabe von mit Zwangskurs ausgestattetem Papiergeld;
5. eigentliche Zwangsaniehen. Diese werden entweder im allge-
*) Siehe Thirsch, Materialien 8. 113.
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