Object: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

IV. DIE WÄHRUNGEN UND DEVISENNOTIERUNGEN 135 
mit einem Drittel in Gold gedeckt sein; sie sind seit 1. Jänner 1927 
in Goldbarren oder -Münzen im Verhältnis 24:80 Kr. = 1 kg feines 
Gold. einlöslich, wenn sie in Posten von mindestens 28.000 Kr. oder 
einem Vielfachen eingereicht werden. — Die Norgesbank ist berechtigt, 
Noten auszugeben, deren Gesamtbetrag um 250 Millionen Kronen 
die Golddeckung übersteigt (Gesetz vom 26. November 1920); doch 
kann der König mit Zustimmung des Parlaments eine Überschreitung 
dieser Höchstgrenze gestatten. Außerdem zirkulieren kleine Bank- 
noten von 1 und 2 Kr. ohne Deckung mit Zahlkraft bis 20 Kr. als 
Ersatz der Silbermünzen; für diese Emission hat die Bank eine 
Steuer zu entrichten, die um 3% kleiner ist als der jeweilige Eskont- 
satz. — Die Schwedische Reichsbank darf Noten ausgeben bis zur 
Höhe eines Betrages, der um 125 Millionen das Doppelte der Gold- 
deckung übersteigt; vorübergehende‘ Überschreitungen kann die 
Regierung unter der Voraussetzung der parlamentarischen Genehmi- 
gung bewilligen (Gesetz vom 12, Mai 1897). Die während des Welt- 
krieges verfügten Einschränkungen (Verbot des Goldexportes, Ein- 
stellung der freien Goldprägung, des Goldkaufes und der Einlöslich- 
keit der Noten) sind aufgehoben worden; nachdem schon früher die 
freie Ausprägung und die Verpflichtung der Bank, Gold zu kaufen, 
wieder aufgenommen worden war, ist seit 1. April 1924 die volle 
Einlöslichkeit der Noten in Gold verfügt und seit 1. Juli 1924 auch 
die Erlaubnis zur Ausfuhr von Goldmünzen (ausgenommen skandi- 
navische) gegeben worden, 
Portugal. Einheit 1 KEseudo =— 100 Centavos. Goldmünzen zu 
1, 5 und 10 Eseudos. Tatsächlich zirkulieren Noten der Bank von 
Portugal mit Zwangskurs; sie sollen mit 30% in Gold, Guthaben bei 
der Bank von England und anderen ausländischen Korrespondenten 
und ausländischen Goldobligationen gedeckt sein, doch kann diese 
Deckung auch auf 15% herabgesetzt werden. In deh letzten Jahren 
kam der Notenumlauf der Schuld des Staates an die Bank ungefähr 
gleich. 
Rußland. Einheit 1 Rubel = 100 Kopeken; vor dem Kriege zirku- 
lierten als Goldmünzen der Imperial zu 15 Rubel, der Halbimperial zu 
71/2 Rubel (= 20 Francs) und das Fünfrubel-Goldstück; das Silbergeld, auch 
der Silberrubel, als Scheidemünzen, ferner die Noten der staatlichen Reichs- 
bank . (sogenannte Reichs-Kreditbillets) mit Zwangskurs und in Gold ein- 
löslich. Während des Krieges wurde die Einlöslichkeit der Banknoten ein- 
gestellt; ihr Betrag ist bedeutend erhöht worden und nach dem Zusammen- 
bruch des Reiches ins Ungeheure gestiegen. In der Ukraine wurde der Rubel 
unter‘ dem Namen Karbowanec beibehalten. 
Seit 11. Oktober 1922 gibt die am 12. Oktober 1921 gegründete 
„Staatsbank der R.S.F.S. R.“ (Gosbank) Goldbanknoten zu 1, 2, 3, 
5, 10, 25 und 50 Tscherwonzy aus, die mit mindestens 250% mit Edel- 
metall und im übrigen bankmäßig und mit leicht realisierbaren
	        
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