fullscreen: Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 2)

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Sage betrügt seine Teilhaber 
Doch war, so fuhr der Gerichtshof fort, wie Wheeler 
herausfand und berechnete, von dem verpfändeten Besitz 
genug verkauft worden, um 105000 Dollar einzubringen, 
und dazu kam unverkaufter, noch in Mitchells Hand 
befindlicher Besitz im Werte von 27 000 Dollar?). 
Auf der üblichen gesetzlichen Grundlage, daß, wenn ein 
Partner durch Betrug einen Vorteil erlangt, er als Güter- 
verwahrer des betrogenen Partners zu betrachten ist und 
Rechenschaft ablegen muß, brachte Wheeler eine Klage 
gegen Sage ein. Er brachte vor, daß er Sage für sich (Whee- 
ler) für ein Drittel des verpfändeten, noch unverkauften 
oder in Mitchells Händen befindlichen Besitzes und für 
ein Drittel des Erlöses aus dem schon verkauften Be- 
sitz zum Bevollmächtigten eingesetzt hätte, 
Der oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten er- 
klärte das ganze Verfahren für betrügerisch; während Whee- 
ler, Sage und Slocum sich erfolgreich zusammengetan 
hätten, um Sweets zahlreiche andere Gläubiger zu betrügen, 
habe Sage seine eigenen Partner überlistet und betrogen, 
Sie seien darauf ausgegangen, einen Grundbesitz im Werte 
von 50 000 Dollar auf betrügerische Weise für 30 000 Dollar 
zu erwerben, und hätten Sage bevollmächtigt, dies heim- 
liche Einverständnis zur Ausführung zu bringen. Sage habe 
später den. Vertrag mit Mitchell aufgegeben und sich heim- 
lich selbst „zum Schaden der ‚anderen Beteiligten“ einen 
Vorteil gesichert. 
In der weiteren Darlegung der gerichtlichen Entschei- 
dung fährt Richter Davis fort: 
„Das Beweismaterial dieses Falles, das hauptsächlich aus 
zwischen Wheeler und Sage gewechselten Briefen besteht, 
zeigt ganz klar, daß ein Plan entworfen war, um einen 
Rechtsanspruch auf das Grundstück zu erlangen, und daß 
Sage der handelnde Beauftragte zur Ausführung dieses Planes 
war; daß der Plan aber aus unaufgeklärten Gründen schei- 
terte.... Alle Teilhaber blieben in dem Glauben, daß die 
Verhandlungen mit Mitchell erfolgreich sein würden, 
1) Ebenda S. 519.
	        
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