Full text: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

— 637 — 
Großbritannien 
Verteilung der Zuständigkeit und der Lasten in den wichtigsten Zweigen der sozialen. Verwaltung 
nm.: Dem Staat und den übrigen Gebietskörperschalten nicht unmittelbar unterstehende öffentliche Einrichtungen und Organe 
sind durch Umrahmung [__]} gekennzeichnet 
Für- 
1OTge- 
Zweig 
Staat ; 
Arbeiterschutz: Vorschriften über Arbeitszeit, Nachtarbeit, 
Ladenschluß, Unfallverhütung, Haftpflicht, Kontrolle durch 
staatliche Gewerbeinspektoren. Sanitäre Einrichtungen in 
Fabriken, bzw. Gesetze für die Bergwerke. Keine Be- 
zschäftigung von Kindern unter 12 Jahren; Beschränkung 
der Beschäftigung von Kindern zwischen 12 und 14 Jahren 
Lohnfragen: Schaffung von »Lohnämtern« (Trade Boards) 
für Schwitzindustrien zur Feststellung von Mindestlöhnen. 
Lasten trägt das Arbeitsministerium 
Lohnstreitigkeiten können vom Arbeitsminister dem 
Arbeitsgericht (Industrial Court) zur Entscheidung zu- 
gewiesen werden. Kosten trägt das Arbeitsministerium 
Arbeitsvermittlung: Staatliche Arbeitsämter (zugleich 
Ämter für die Arbeitsloseriversicherung) besetzt mit dem 
Arbeitsministerium unterstehenden Beamten 
Subventionierung lokaler oder privater Arbeitsvermitilungs- 
stellen 
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Armenfürsorge: Aufsicht durch das Gesundheitsmini- 
sterium. Besondere Zuschüsse abgelöst durch eine all- 
zemeine Schatzamtsüberweisung (General Exchequer Contri- 
zution) 
Altersfürsorge (Old Age Pensions): Zahlung der Renten 
Jurch die Postämter, Lokale Beamte untergeordnet dem 
Zentralamte für Zölle und Verbrauchsabgaben; Aufsicht 
und letzte Entscheidung beim Gesundheitsminister. Renten- 
bezüge beginnen grundsätzlich mit dem Alter von 70 Jahren. 
Unterstützungsberechtigt alle Personen mit jährlichem Ein- 
kommen unter £ 49 178 6 d, die nicht unter die Alters- 
7ersicherung fallen 
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Fürsorge für Kriegsteilnehmer und ihre Angehörigen 
(War Pensions): Lasten beim Staat. Leitung und Kontrolle 
Aurch besonderes Pensionsministerium 
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Schutz der Kirder unter 7 Jahren: Aufsicht beim Ge- 
sundheitaminister bzw. beim Staatssekretär des Polizei- 
ministeriums. Mutter- und Kinderwohllahrt, Aufsicht beim 
esundheitsministerium (General Nursing Council), Gesund- 
heitaministerium stellt Register sämtlicher Ammen auf mit 
Bedingungen für die Zulassung 
Wohnungswesen: Förderung des Baues von billigen Woh- 
nungen; zuständig Gesundheitsministerium. Zuschüsse an 
die lokalen Behörden und andere Körperschaften 
Siedlungswesen: Unter Aufsicht des Ackerbauministers, 
Zuschüsse an die lokalen Behörden 
Krankenversicherung: obligatorisch für alle Personen 
im Alter von 16 bis 70 Jahren mit einem Gehalt unter 
250 £ im Jahr, die nicht anderweitig versorgt werden 
© Wöchentliche Beiträge (außer den Staatszuschüssen) 
Arbeitgeber Arbeitnehmer Zusammen 
Männer .... 4), d 41, d 9 d 
Frauen .... 4 d 41/2 d 81, d 
| Verwaltung durch das Gesundheitsministerium (durch die Be- 
hörde der Versicherungskommissare und ihren Beirat) und 
lurch das Schatzamt. Regionaler ärztlicher und zahn- 
irztlicher Beamtenstab. Erhöhung der Bezüge und der 
„eistungen unter Berücksichtigung dar Familienlasten 
x 
Nachgeordnete Gebietskörperschaften ; 
Mitwirkung der Selbstverwaltungskörper, insbesondere der 
Grafschaften : 
Durchführung bestimmter gewerbepolizeilicher Maß- 
nahmen 
Durchführung durch besondere Komitees der Selbst- 
verwaltungsverbände 
Unter den staatlichen Arbeitsämtern können »lokale 
Arbeitskomitees«, bestehend aus Arbeitgebern, 
Arbeitnehmern und neutralen Personen ‚zur ört- 
lichen Durchführung eingerichtet werden 
Grafschaften und Stadtgrafschaften sind "Träger der 
Armenfürsorge (an Stelle der früheren Boards of Guar- 
lians). Kosten getragen durch die allgemeine Lokal- 
;teuer und die allzemeine Schatzamtsüberweisung, 
Verwaltung durch obligatorische Ausschüsse der Räte 
und durch vom Rat ernannte Distriktsausschüsse 
Antscheidung bei den lokalen Pensionskomitees, ernannt 
durch die Grafschaften, Stadtgraischaften, Munizipal- 
städte und städtische Distrikte mit über 20 000 Kin- 
xohnern 
Örtliche Verwaltung durch Komitees, ernannt durch 
das Ministerium aus Mitgliedern der Lokalbehörden, 
len Unterstützungsempfängern, Arbeitgebern und 
OR freien Vereinigungen für den genannten 
ZWECK 
Jurchführung und Lasten bei den lokalen Behörden bzw. 
ihren obliratorischen Komitees 
Durchführung bei den lokalen Behörden (mit Ausnahme 
der Kirchspiele) 
jämtliche Lokalbehörden und ihre obligatorischen Aus- 
schüsse zuständir 
nA LE 
Örtliche Verwaltung durch anerkannte Gesellschaften, 
oder die lokalen Versicherungskomitees in Graf- 
schaften, Stadtgrafschaften, Städte (Boroughs) 
über 40 000 Einwohner, der städtischen Distrikte 
‘über 20000) teils ernannt durch die Lokalräte 
bzw. durch die Zentralbehörde in London, teils 
zewählt aus den Versicherungspflichtigen, unter Mit- 
wirkung von Beamten des Gesundheitsministeriums 
Besondere Aufwendungen für ärztliche und Sana- 
toriumspflege, die die Leistungspflicht der Ver- 
sicherung übersteigen, sollen von der Lokalbehörde 
selber getragen werden 
Möglichkeit der freiwilligen Versicherung und des Beitritts 
zu einer »anerkannten Versicherungsgesellschaft« 
{approved society) «Ersatzkassan.
	        
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