thumbs: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

2) 
einer Erklärung des Verkäufers über seine Ein- 
kommens- und Vermögensverhältnisse unter Be- 
nutzung des bei den Finanzämtern erhältlichen 
Vordrucks 
den Kaufpreis gegen Übereignung der zu verkaufen- 
den Schuldverschreibungen der Anleiheahlösungs- 
schuld und der Auslosungsscheine ohne Abzug aus- 
zahlen, wenn die Prüfung der Angaben ergibt, daß 
die Bedingungen dieses Angebots (vgl. Ziffer 1) er- 
füllt sind. 
5. Sofern die zu verkaufende Anleiheablösungs- 
schuld und die Auslosungsrechte im Reichsschuldbuch 
eingetragen sind, hat der Verkäufer bei dem Finanz- 
amt (Finanzkasse) die zu 4b und ec bezeichnete Be- 
scheinigung bezw. Erklärung abzugeben und an Stelle 
der Ühereignung von Schuldverschreibungen der An- 
leiheablösungsschuld und von Auslosungsscheinen 
einen an die Reichsschuldenverwaltung gerichteten 
Antrag einzureichen, die zu verkaufenden, für ihn im 
Reichsschuldbuch eingetragenen Anleiheablösungs- 
schuld und Auslosungsrechte auf das Reich zu über- 
tragen. In diesen Fällen erfolgt die Auszahlung des 
Kaufpreises, nachdem Anleiheablösungsschuld und 
Auslosungsrechte im Reichsschuldbuch auf das Reich 
übertragen sind. 
6. Die Entscheidung darüber, ob die Voraussetzun- 
gen zu Ziffer 1 dieser Bekanntmachung erfüllt sind, 
treffen allein die von mir mit dem Ankauf beauftrag- 
ten Stellen. 
16. Verlosungsordnung der Reichsschulden- 
verwaltung für die Auslosungsrechte der An- 
leiheablösungsschuld des Deutschen Reichs 
vom 15. Dezember 1927 
8 1 
Die Ziehung wird von dem zuständigen Mitglied 
unseres Kollegiums geleitet. Diesem soll zu seiner 
Unterstützung ein Beamter unserer Hauptbuchhalterei 
und ein Buchhalter der Kontrolle der Reichspapiere 
beigegeben werden. Von diesen drei Personen sollen 
dauernd mindestens zwei im Ziehungsraum anwesend 
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