158 Sechstes Buch. Erstes Kapitel.
den Anspruch einer absoluten Gewalt im Innern, wie es noch
Karl der Große nach dem Vorbild der römischen Cäsaren gethan;
er suchte sie vornehmlich auszunutzen nur zur Beherrschung der
Kirche und Italiens.
Schon wenige Tage nach der Kaiserkrönung ließ er sich
von einer Synode in der Peterskirche das Recht übertragen, die
kirchlichen Verhältnisse im Slawenlande unter Begründung eines
Erzbistums in Magdeburg und eines Bistums in Merseburg
von sich aus zu ordnen: es war der Anfang einer kaiserlichen
Kirchenhoheit in Deutschland. Darauf fetzte er von sich aus
und in kaiserlichem Sinne eine Reihe allgemein kirchlicher Be—
schlüsse durch: dem Papste sollte kein Zweifel bleiben, daß der
Kaifer seine Macht als über dem Stuhle Petri stehend betrachte.
Der Papst fügte sich scheinbar; als aber Otto Rom ver—
lassen hatte, da schritt er in Verbindung mit bedeutenden Resten
des deutschfeindlichen Widerstandes in Oberitalien zur Empörung.
Keine bessere Wendung hätte der Kaiser wünschen können. Er
kehrte im Herbst 963 nach Rom zurück; er ließ sich von den
Römern einen Eid schwören, niemals einen Papst zu wählen
und zu weihen ohne seine und seines Sohnes Otto Zustimmung;
er setzte darauf nach langen synodalen Beratungen die Em—
fernung des unwürdigen Papstes vom Stuhle Petri durch
wegen Meineid, Unzucht, Simonie. Tempelraub und zahlreicher
andrer Verbrechen.
Der Triumph des Kaisers war vollständig; die moralische
Autorität schien auf ihn übergegangen; er war das wirkliche
Haupt der Kirche. Auf sein Geheiß ward ein neuer Papst,
Leo VIII. gewählt, persönlich ehrenhaft, aber nicht frei von
kanonischen Mängeln. Die Partei des abgesetzten Papstes,
Johanns XII., eiferte gegen ihn; als Johann am 14. Mai 964
in wollüstigem Taumel verendet war, wählte sie den gelehrten
Kardinaldiakon Benedikt zum Gegenpapste. Aber der Kaiser ließ
sich nicht beirren. Von neuem zog er gegen Rom; „wenn ich mein
Schwert fahren lasse, dann will ich auch die Wiedereinsetzung
Leos aufgeben“, soll er geäußert haben!. Ein furchtbares Straf⸗
Lib. pont. II ed. Duchesne 8. 246, 24.