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Kapitel IV.
Sonstige Förderungsmittel der Landwirtschaft.
Ss 26.
Ländliches Genossenschaftswesen.
Birnbaum, Das Genossenschaftsprinzip in seiner Anwendung auf die Land-
wirtschaft. Leipzig 1871.
Schönberg , Die Landwirtschaft der Gegenwart und das Associationswesen.
Berlin 1869. (Mentzel-Lengerke, Kalender.)
u. Mendel, Die landwirtschaftlichen Ankaufs- und Verkaufsgenossenschaften.
Berlin 1886. — MDerselbe, Art. Landwirtschaftl. Genossenschaftswesen im Hand-
wörterbuch der Staatswissenschaften.
Für die Landwirtschaft ist das Associationswesen von der höchsten
Bedeutung und ein wesentliches Förderungsmittel für ihre Leistungs-
fähigkeit; insbesondere ist es zu verwerten, um den kleinen Gütern
Jie Vorteile des Grossbetriebes zugänglich zu machen, worauf schon
wiederholt aufmerksam gemacht wurde.
Hat auch schon auf sehr früher Kulturstufe gemeinsanıes Handeln
in der Landwirtschaft Platz gegriffen, beruht doch darauf das Wesen
der alten Gehöferschaften, und kann man sagen, dass niemals dieser
Geist der gegenseitigen Hülfe und der Vereinigung der Kräfte zu
gemeinsamem Thun in den ländlichen Gemeinden erloschen ist, so ist
doch die Genossenschaftsbildung durchaus neueren Datums in der Land-
wirtschaft. Sie hat sich eigentlich erst in der zweiten Hälfte des
letzten Jahrhunderts entwickelt, besonders im letzten Dezennium und
zwar in den verschiedensten Ländern einen bisher nicht geahnter
Aufschwung genommen.
Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen unterscheidet sich Landw. Ge-
von den älteren Vereinigungen vorzüglich dadurch, dass nicht die Ange- nossenschafts-
hörigen einer politischen oder Wirtschaftsgemeinde als solche gemein- nen der
same Handlungen vornehmen, sondern, dass sich selbständige Land- gem War
wirte zu Vereinigungen zusammen thun, um gewisse wirtschaftliche
Aufgaben nach aufgestellten Normen zu verfolgen. Derartige Genossen-
schaften hat es in früheren Zeiten nicht gegeben, und sie sind natur-
zemäss das Ergebnis einer höheren Kulturstufe. In den Vereinigten
Staaten von Nordamerika vereinigen sich die benachbarten Farmer zur
Bedienung der Dreschmaschinen, wenn von einem derselben eine solche
zemietet ist; und ist die Arbeit bei dem einen gemacht, so vereinigen
sie sich am nächsten Tage bei einem Anderen zur selben Arbeit, wie
sie ebenso zur Entwässerung gemeinsam Gräben aufwerfen, Wege
ebnen ete., aber ohne dass sie deshalb eine fest organisierte Genossen-
schaft bilden, wozu sich die Amerikaner nur äusserst selten entschliessen.
So kann gemeinsames Handeln auch ohne Genossenschaft durchgeführt
werden, und ist in solcher Weise in früheren Zeiten nicht selten gewesen.
([n Europa hat sich das Bedürfnis, in einer anderen Weise vorzugehen,
herausgestellt und verschiedene Arten der Genossenschaften hervor-
gerufen. Wir haben hauptsächlich folgende zu unterscheiden:
L. Die Kreditgenossenschaften, die wir bereits besprachen.