Full text : Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre

Wettbewerb  und  Zusammenarbeit.  ’8T
bett  Preis  bet  Waren  zu  erhöhen  ober  an  bet  Qualität  zu
sparen,  inbem  er  Rohstoffe  von  geringerer  Qualität  beMtzch
und  inbem  er  auf  bie  abschüssige  Bahn  bet  Lebensnttttelfälschung
  sich  begibt.
Was  bas  Gesetz  bes  Wettbewerbes  anlangt,  welches
bie  Volkswirtschaftler  gern  —  wie  bie  Juristen,  wenn
sie  von  bet  Verjährung  sprechen  —  als  ben  „Beschützer  bes
Menschengeschlechts"  bezeichnen  möchten,  so  müßte  man  sich
über  bie  Bedeutung  bieses  Wortes  verstänbigen;  benn  es  hat
zwei  streng  verschiebene  Bebeutungen.
Soweit  ni  au  unter  freiem  Wettbewerb  die  Freiheit  ber
Arbeit,  bie  Freiheit  bes  Austauschs  und  ber  Beförderung,
die  offene  Tür,  die  sperrangelweit  offene,  zwischen  allen  Ländern ­
  versteht  —  in  diesem  Sinne  sind  bie  dem  Wettbewerb
zugeschriebenen  Wohltaten  nicht  übertrieben;  in  diesem  Falle
ist  es  richtig,  daß  er  der  Beschützer  der  Verbraucherinteressen
ist,  und  daß  diese  es  grausam  empfinden  werden,  wenn  er
einmal  aussetzt,  wie  das  seit  dem  Kriege  der  Fall  war.
Aber  der  Wettbewerb  im  gewöhnlicheren  Sinne  des  Wortes
(noch  besser  durch  das  englische  Wort  competition  gekennzeichnet) ­
  ist  der  Krieg  aus  wirtschaftlichem  Gebiet,  der  Kampf
ums  Dasein  (struggle  for  life);  was  diesen  anlangt,  so
haben  wir  keinen  vernünftigen  Grund,  ihn  in  einer  normalen
Gesellschaft  beizubehalten,  und  wir  hoffen  ihn  bald  durch  sein
Gegenteil,  die  Zusammenarbeit,  ersetzt  zu  sehn.  In  dieser
Gestalt  schafft  der  Wettbewerb  nur  eine  Vergeudung  von
Kräften  und  Gütern,  und  wenn  der  Verbraucher  auch  manchmal ­
  von  den  Schlägen,  die  sich  die  Konkurrenten  versetzen,
Nutzen  ziehen  mag,  so  ist  das  doch  eben  nur  gelegentlich  und
zeitweise  der  Fall.  Er  kann  in  der  Tat  kaum  einer  der  beiden
folgenden  Eventualitäten  entgehn:
Entweder  werden  sich  die  Konkurrenten,  kampfesmüde,
auf  seine  Kosten  versöhnen,  das  heißt,  einen  Bund
schließen.  Dieser  Bund,  der  Trust  oder  Kartell
heißt  —  oder  der  selbst  ohne  diese  großklingenden  Namen
ganz  einfach  in  dem  stillschweigenden  Einverständnis  aller
Händler  ein  und  derselben  Stadt,  der  Fleischer,  Bäcker,
Krämer,  Ärzte  usw.  besteht,  daß  sie  nämlich  zum  selben  Preis
verkaufen  sollen  —  dieser  Bund  wird  immer  häufiger:  er  wird
sogar  das  allgemeine  Gesetz  des  Handels.  Ein  Kaufmann,  der
zu  einem  niedrigeren  Preise  als  seine  Konkurrenten  verkaufen
würde,  würde  disqualifiziert  werden,  selbst  wenn  er  nicht
            
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