Full text: Steuerreform im Kanton Zürich

  
   
Als Beispiele. von freiwilligen Steuerkapitalerhöhungen ein- 
zelner. Steuerpflichtiger fügen wir noch folgende, uns ebenfalls 
offiziell mitgeteilten Ziffern bei: 
Bisheriges Steuerkapital Neue Selbsttaxation 
Er Fr. 
1,000 50,000 
10,000 70,000 
60,000 300,000 
500,000 1,200,000 
300,000 1,000,000 
900,000 2,400,000 
1,500,000 3,200,000 
Ganz in gleicher Weise, wie das steuerpflichtige Vermögen, 
ist auch das steuerpflichtige Einkommen stark erhöht worden. 
Im Kanton St. Gallen hat sich also unsere Anschauung als richtig 
erwiesen. Statt aber die Nutzanwendungen aus den st. gallischen 
Einschätzungsresultaten zu ziehen, bringt der kantonsrätliche 
Entwurf eine Erhöhung des Steuerfusses. Man sieht dies 
nicht auf den ersten Blick. Es muss eben die Gesamtbe- 
lastung der Steuerplichtigen an Einkommens- und 
Zuschlagssteuern für Staat und Gemeinde ins Auge 
gefasst werden, um über diese Verhältnisse Klarheit zu erhalten. 
Dies wird in dem Entwurfe dem Steuerpflichtigen gar nicht 
leicht gemacht. Denn erstens ist für die Einkommenssteuer der 
Gemeinde eine andere Skala aufgestellt mit Ansätzen, die 
ungefähr einen Drittel derjenigen der Staatssteuerskala betragen. 
Zweitens ist- bestimmt, dass diese Ansätze ein- oder mehr- 
fach je nach dem ‚Bedürfnis der Gemeinden erhoben werden 
können. Drittens ist für die Gemeinden das Existenzminimum 
anders regliert als für den Staat, überdies für die Städte 
Zürich und Winterthur anders als für die Landgemeinden. 
Viertens soll auch die Zuschlagssteuer auf das Vermögen in den 
Gemeinden entsprechend der Einkommenssteuer ein- oder mehr- 
fach erhoben werden. 
    
    
    
   
   
    
   
     
   
   
      
   
   
     
    
    
    
  
   
	        
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