Als Beispiele. von freiwilligen Steuerkapitalerhöhungen ein-
zelner. Steuerpflichtiger fügen wir noch folgende, uns ebenfalls
offiziell mitgeteilten Ziffern bei:
Bisheriges Steuerkapital Neue Selbsttaxation
Er Fr.
1,000 50,000
10,000 70,000
60,000 300,000
500,000 1,200,000
300,000 1,000,000
900,000 2,400,000
1,500,000 3,200,000
Ganz in gleicher Weise, wie das steuerpflichtige Vermögen,
ist auch das steuerpflichtige Einkommen stark erhöht worden.
Im Kanton St. Gallen hat sich also unsere Anschauung als richtig
erwiesen. Statt aber die Nutzanwendungen aus den st. gallischen
Einschätzungsresultaten zu ziehen, bringt der kantonsrätliche
Entwurf eine Erhöhung des Steuerfusses. Man sieht dies
nicht auf den ersten Blick. Es muss eben die Gesamtbe-
lastung der Steuerplichtigen an Einkommens- und
Zuschlagssteuern für Staat und Gemeinde ins Auge
gefasst werden, um über diese Verhältnisse Klarheit zu erhalten.
Dies wird in dem Entwurfe dem Steuerpflichtigen gar nicht
leicht gemacht. Denn erstens ist für die Einkommenssteuer der
Gemeinde eine andere Skala aufgestellt mit Ansätzen, die
ungefähr einen Drittel derjenigen der Staatssteuerskala betragen.
Zweitens ist- bestimmt, dass diese Ansätze ein- oder mehr-
fach je nach dem ‚Bedürfnis der Gemeinden erhoben werden
können. Drittens ist für die Gemeinden das Existenzminimum
anders regliert als für den Staat, überdies für die Städte
Zürich und Winterthur anders als für die Landgemeinden.
Viertens soll auch die Zuschlagssteuer auf das Vermögen in den
Gemeinden entsprechend der Einkommenssteuer ein- oder mehr-
fach erhoben werden.