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Diese Verschiedenheiten erschweren die Orientierung sehr.
Wir haben deshalb die nebenstehende orientierende Tabelle ange-
. Jegt. Als Grundlage für die Berechnungen wählten wir die Steuern
in der Stadt Zürich und setzten dabei — in Uebereinstimmung
mit der kantonsrätlichen Kommission — voraus, dass nach dem
Entwurf für die Gemeindesteuern drei Einheiten erforderlich wären.
Als Existenzminimum sind beim bisherigen Gesetz und beim Ent-
wurf die für alleinstehende Steuerpflichtige vorgesehenen Beträge
in Abzug gebracht. Da ergibt sich nun folgendes :
1. Wenn der Steuerpflichtige nur Erwerbseinkommen zu
versteuern hat, so stellt sich der Steuerfuss auf allen Stufen höher
als bis jetzt. Einige Beispiele mögen das erläutern:
Steuerpflichtiges Einkommen Steuerbelastung in Prozenten
(Erwerbseinkommen allein) Entwurf Gesetz
Fr. 9% 9
1,000 57 0,8
2,000 26 1,8
5,000 5,5 . 4,4
10,000 8,7 7,9
20,000 121 10,6
30,000 13,2 11,5
40,000 13,5 12,3
In Zahlen ausgedrückt: ein Erwerbseinkommen von 2000
Franken zahlt nach dem Entwurf Fr. 52, nach dem Gesetz Fr. 36;
5000 Franken: Fr. 274 statt Fr. 222; 10,000 Franken: Fr. 874
statt Fr. 728,
2. Das Einkommen des Steuerpflichtigen setzt sich aus
80% Erwerb und 20% Vermögensertrag zusammen. Hier stellt
sich das Einkommen bis Fr. 3200 etwas besser als nach dem
geltenden Gesetz, alle höheren Einkommen werden schärfer besteuert.
Steuerpflichtiges Einkommen Steuerbelastung in Prozenten
(davon 80% Erwerb Entwurf Gesetz
und 20% Vermögensertrag)
T. 9% 90
1,000 3,7 4,5
2,000 4,5 5,2
4,000 6,7 6,3
8,000 9,5 8,3
16,000 13,3 11,4
20,000 14,1 12,1
30,000 15,2 13,3
40,000 15,5 13,9