Full text : Steuerreform im Kanton Zürich

 

 

 

 

 

 

 

  

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Trotz dieser günstigen Rechnungsergebnisse dürften Manche
nicht über die Befürchtung hinwegkommen, dass bei den vorge-Schlagenen
 Ansätzen der für den Staat notwendige Steuerertrag
vielleicht doch nicht herausschauen könnte. Und sie würden es
ablehnen, den Anträgen der Handelskammer zuzustimmen, weil
der fixe Steuerfuss dann die Möglichkeit ausschlösse, dem Staate
auf anderm Wege zu den notwendigen Mitteln zu verhelfen, Wir
erachten es deshalb für angezeigt, eine Bestimmung in das Gesetz
aufzunehmen, die den Kantonsrat berechtigt, eine entsprechende
prozentuale Erhöhung der Steuerbetreffnisse zu beschliessen, wenn
die erste Haupttaxation ein Bruttoresultat der drei vorgesehenen
direkten Steuern von weniger als 8 Millionen Franken ergibt.
Diese 8 Millionen Franken wären über 1 Million Franken mehr
als das Steuerergebnis des Jahres 1903 (a 4°/oo) und '/» Million
mehr als das erwartete Steuerergebnis für das Jahr 1904 (a 4 1/2° /00).
Auf Grundlage der eidgenössischen Volkszählung von 1900, die
für den Kanton Zürich eine Wohnbevölkerungszahl von 430,000
aufwies, würden 8 Millionen Franken 18 '/z Franken auf den Kopf
ausmachen. Ergäbe nun die Volkszählung von 1910 eine Wohnbevölkerungszahl
 von beispielsweise 470,000, so würde das Minimum
 des notwendigen Bruttosteuerertrags für die folgende zehnjährige
 Periode 8,7 Millionen betragen.
Anderseits gibt es aber auch Leute — und wir zählen uns
zu ihnen — die der Meinung sind, dass die Annahme unserer
Anträge, verbunden mit einer zielbewussten, strikten Ausführung
des Gesetzes, dem Fiskus mehr Mittel zuführen würde, als er
nötig hat. Deshalb sollte im Gesetze auch die Möglichkeit der
Reduktion der Steuerbetreffnisse vorgesehen sein. Jedenfalls würde
eine Bestimmung, die den Kantonsrat verpflichtet, die Steuerbetreffnisse
 der einzelnen Steuerzahler prozentual zu ermässigen,
falls der Steuerertrag eine gewisse Höhe überschreitet, ein Stimulus
zur bessern Einschätzung abgeben. Das Maximum möchten wir
auf 8,6 Millionen Franken oder 20 Franken per Kopf der Wohn-‚bevölkerung
 festsetzen. Bei Annahme einer Bevölkerungszahl von
470,000 im Jahre 1910 würde das Maximum des Steuertrages
demgemäss auf 9,4 Millonen Franken ansteigen.
Die Mehrerträge zwischen 8 und 8,6 Millionen Franken bei
der jetzigen Bevölkerungszahl und zwischen 8,7 und 9,4 Millionen
Tanken bei der supponierten Bevölkerungszahl des Jahres 1910

wniden nach unserem Ermessen am besten zur Schuldentil-SUNg
 verwertet.

 

 

  

  
            
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