an die Gemeinde die gleiche Einkommenssteuer, wie an den Staat;
Sind 150 oder 200 %o beschlossen, so beträgt die Gemeindeeinkommenssteuer
das Anderthalbfache oder Doppelte der Staatssteuer.
Dazu kommen für das Vermögen die Zuschläge zur staatlichen
Ergänzungssteuer.
Welches werden nun die Konsequenzen dieser Vor-Schläge
sein?
Für die Steuerpflichtigen ergeben sich bei grösseren
Einkommen die Konsequenzen ohne weiteres aus dem Gesetzesentwurfe
:. die Beseitigung der Mannssteuer und die Beseitigung des
Existenzminimums heben sich ungefähr auf. Bei kleineren
Einkommen ist es notwendig, die Wirkung unserer Vorschläge
für die Steuererleichterung im Vergleich zum kantonsrätlichen
Entwurf und zum geltenden Gesetz tabellarisch darzustellen. Die
Tabelle (Seite 26) basiert auf der Annahme, dass für die Stadt
Zürich Zuschläge von 100% zur Staatssteuer erhoben werden
müssten, dass also der Steuerfuss in der Stadt der gleiche wäre
wie für den Staat. Wir zeigen an zwei Beispielen die Details der
Berechnung : ;
1. Ein in der Stadt Zürich wohnender kinderloser Haushaltungsvorstand
mit einem Erwerbseinkommen von 1500 Fr. zahlt folgende
Steuern:
a. Nach dem Gesetz:
Staatssteuer Gemeindesteuer Total
Einkommen Aktivbürger Einkommen Mann
Fr. 16 Fr. 1.30 Fr. 6 Fr..-9 Fr. 32:30
b. Nach dem Vorschlage des Kantonsrates :
Staatssteuer Gemeindesteuer Total
. zu 3 Einheiten
Einkommen Mann Einkommen Mann
Fr. 14 Fr. 3. Fr: 19.50° "Fr. 4:50 Fr 35
c. Nach dem Vorschlage der Handelskammer:
Staatssteuer Gemeindesteuer Total
inkommen Einkommen
Fr. 15.50 Fr. 15.50 Fr. 31
- 2. Hat der gleiche Haushaltungsvorstand 1 Kind, so ändert
Sich die Steuerberechnung in folgender Weise: