Full text: Steuerreform im Kanton Zürich

  
  
  
  
  
  
  
   
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Trotz dieser günstigen Rechnungsergebnisse dürften Manche 
nicht über die Befürchtung hinwegkommen, dass bei den vorge- 
Schlagenen Ansätzen der für den Staat notwendige Steuerertrag 
vielleicht doch nicht herausschauen könnte. Und sie würden es 
ablehnen, den Anträgen der Handelskammer zuzustimmen, weil 
der fixe Steuerfuss dann die Möglichkeit ausschlösse, dem Staate 
auf anderm Wege zu den notwendigen Mitteln zu verhelfen, Wir 
erachten es deshalb für angezeigt, eine Bestimmung in das Gesetz 
aufzunehmen, die den Kantonsrat berechtigt, eine entsprechende 
prozentuale Erhöhung der Steuerbetreffnisse zu beschliessen, wenn 
die erste Haupttaxation ein Bruttoresultat der drei vorgesehenen 
direkten Steuern von weniger als 8 Millionen Franken ergibt. 
Diese 8 Millionen Franken wären über 1 Million Franken mehr 
als das Steuerergebnis des Jahres 1903 (a 4°/oo) und '/» Million 
mehr als das erwartete Steuerergebnis für das Jahr 1904 (a 4 1/2° /00). 
Auf Grundlage der eidgenössischen Volkszählung von 1900, die 
für den Kanton Zürich eine Wohnbevölkerungszahl von 430,000 
aufwies, würden 8 Millionen Franken 18 '/z Franken auf den Kopf 
ausmachen. Ergäbe nun die Volkszählung von 1910 eine Wohn- 
bevölkerungszahl von beispielsweise 470,000, so würde das Mini- 
mum des notwendigen Bruttosteuerertrags für die folgende zehn- 
jährige Periode 8,7 Millionen betragen. 
Anderseits gibt es aber auch Leute — und wir zählen uns 
zu ihnen — die der Meinung sind, dass die Annahme unserer 
Anträge, verbunden mit einer zielbewussten, strikten Ausführung 
des Gesetzes, dem Fiskus mehr Mittel zuführen würde, als er 
nötig hat. Deshalb sollte im Gesetze auch die Möglichkeit der 
Reduktion der Steuerbetreffnisse vorgesehen sein. Jedenfalls würde 
eine Bestimmung, die den Kantonsrat verpflichtet, die Steuer- 
betreffnisse der einzelnen Steuerzahler prozentual zu ermässigen, 
falls der Steuerertrag eine gewisse Höhe überschreitet, ein Stimulus 
zur bessern Einschätzung abgeben. Das Maximum möchten wir 
auf 8,6 Millionen Franken oder 20 Franken per Kopf der Wohn- 
‚bevölkerung festsetzen. Bei Annahme einer Bevölkerungszahl von 
470,000 im Jahre 1910 würde das Maximum des Steuertrages 
demgemäss auf 9,4 Millonen Franken ansteigen. 
Die Mehrerträge zwischen 8 und 8,6 Millionen Franken bei 
der jetzigen Bevölkerungszahl und zwischen 8,7 und 9,4 Millionen 
Tanken bei der supponierten Bevölkerungszahl des Jahres 1910 
wniden nach unserem Ermessen am besten zur Schuldentil- 
SUNg verwertet. 
  
  
   
  
	        
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