Full text: Finanzwissenschaft

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2. Die Ausgaben, die Speziellen Deckungsmittel und der Zuschußbedarf 
der einzelnen Gebietskörperschaften in den Rechnungsjahren 1913/14, 
1925/26, 1926/27 und 1927/28 nach Aufgabengebieten 
Während in dem vorangehenden Abschnitt die gesamte Finanzwirtschaft der öffentlichen 
Verwaltung ohne Berücksichtigung der einzelnen Aufgabengebiete untersucht wurde, stellen 
die Ausführungen des folgenden Teiles die einzelnen Aufgabengebiete in den Vordergrund, 
Da in diesem Rahmen nur die wesentlichsten Momente der Entwicklung gegeben werden 
können, behandeln die Untersuchungen vorwiegend den Zuschußbedarf. Es sei daher aus- 
Jrücklich darauf hingewiesen, daß die Haupttabelle auf S.130 ff den gesamten Zahlenstoff in 
3rschöpfender Ausgliederung bringt. 
a. Der Zuschußbedarf der einzelnen Aufgabengebiete der öffentlichen 
Verwaltung in den Rechnungsjahren 1913/14, 1925/26, 1926/27 und 1927/28 
Der Zuschußbedarf der öffentlichen Verwaltung im Deutschen Reich (Reich, Länder, Ge- 
meinden [Gemeindeverbände] und Hansestädte) beträgt im Rechnungsjahr 1913/14 rd. 
5,5 Mrd. X. (Übers. 7). Im Rechnungsjahr 1925/26, dem ersten Jahr der finanzstatistischen Er- 
hebung, in dem die Folgen des Krieges und der Inflation voll zur Auswirkung kommen, liegt der 
Zuschußbedarf um 6,3 Mrd. AA über der Vorkriegssumme und steigt unaufhaltsam weiter im 
Rechnungsjahr 1926/27 um 1,9 Mrd. ZA und im Rechnungsjahr 1927/28 um 1,4 Mrd, AM, 
aeträgt also 1927/26 rd. 15 Mrd. AA. Die Steigerung ist neben dem durch die verminderte 
Kaufkraft des Geldes bedingten Mehrbedarf der öffentlichen Verwaltung vor allem zurück- 
zuführen auf die Kriegslasten und auf die Aufwendungen für umfangreiche Wohlfahrtsmaß- 
nahmen, die durch die wirtschaftliche Notlage der Nachkriegszeit erforderlich wurden. 
Im Vergleich zu 1913/14 steht 1927/28 einer Minderung des Zuschußbedarfs von 1 Mrd. AM 
bei der Wehrmacht eine Steigerung des Zuschußbedarfs allein für jene Aufgabengebiete, die in 
Anbetracht der Geringfügigkeit der in der Vorkriegszeit für sie aufgewendeten Beträge als 
neue Aufgabengebiete anzusehen sind, in Höhe von insgesamt rd. 5 Mrd. A. gegenüber, 
und zwar für Kriegslasten 3,6 Mrd. AA, für Wohnungswesen 1 Mrd. AM und für die Er- 
werbslosenfürsorge 0,4 Mrd. AM. 
Im einzelnen zeigen die wichtigsten Aufgabengebiete folgende Entwicklung: 
Die Kriegslasten waren vor dem Kriege ohne jede Bedeutung. Seit 1925/26 sind sie das 
Aufgabengebiet mit dem absolut höchsten Zuschußbedarf, obwohl im Jahre 1925/26 noch 
300 Mill AA aus der »Äußeren Anleihe von 1924« als Deckung zur Verfügung stehen. Die 
Zunahme geht auf die von Jahr zu Jahr steigenden Zahlungsverpflichtungen in Erfüllung des 
Londoner Abkommens zurück. (Vgl. hierzu den besonderen Abschnitt über Kriegslasten S. 251) 
Der Zuschußbedarf des gesamten Wohlfahrtswesens zeigt 1925/26 im Vergleich zur 
Vorkriegszeit mit rd. 1,5 Mrd. AZ. eine Steigerung um das 3'/,fache. Von dieser Zunahme 
entfallen nicht ganz 0,9 Mrd. ZA auf die Wirtschaftliche Fürsorge und etwas über 
J,4 Mrd. ZA auf die Erwerbslosenfürsorge. 1926/27 erhöht sich der Zuschußbedarf des 
gesamten Wohlfahrtswesens weiter um °/, Mrd. AM, sinkt aber 1927/28 bereits wieder 
um 0,3 Mrd. AM, 
Diese auffällige Bewegung wird durch die Erwerbslosenfürsorge bestimmt. Ihr Zuschuß- 
bedarf steigt 1926/27 infolge der außergewöhnlich großen Arbeitslosigkeit mit 459,5 Mill. AM 
auf das Doppelte von 1925/26 und fällt 1927/28 um 505 Mill. ZA und somit noch unter die 
Höhe von 1925/26. Ursache dieses Rückganges ist die Änderung der gesetzlichen Grundlage 
in der Sozialversicherung?), die für die öffentliche Verwaltung eine starke Entlastung bringt. 
Ferner ist bei einem Vergleich mit dem Vorjahr zu beachten, daß 1927/28 bei den Gemeinden 
(Gemeindeverbänden) im Gegensatz zu den Vorjahren die Aufwendungen für Notstands- 
arbeiten unter den Aufgabengebieten erscheinen, in deren Rahmen sie ausgeführt werden, 
und andererseits die Kosten für die seit dem Herbst 1926 eingeführte Krisenfürsorge!) nicht 
wie 1926/27 bei der Wirtschaftlichen Fürsorge, sondern bei der Erwerbslosenfürsorge nach- 
yewiesen werden. 
) Vol. Einzelschrift Nr. 6 8. 425 bis 435.
	        
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