Full text: Zur Revision des Fabrikgesetzes

    
    
   
   
   
  
  
  
  
  
    
    
   
   
     
    
      
auf Gewerbe und Hausindustrie dürfte es sich empfehlen, die 
Arbeiterzahl nicht tiefer anzusetzen ; jedenfalls würde eine weitere 
Reduktion der Arbeiterzahl die Aussichten für die Annahme der 
Revisionsvorschläge nicht vermehren. 
Veränderte Verhältnisse. 
Unser Artikel 2 stimmt wörtlich überein mit Artikel 1, Absatz 3, 
des Entwurfes der Fabrikinspektoren. Der Uebersichtlichkeit halber 
haben wir einen besonderen Artikel gebildet: 
Das Gesetz findetaufeinen Betrieb auch ax.2. 
bei veränderten Verhältnissen so lange An- 
wendung, als nicht die Unterstellung unter 
dasselbe aufgehoben worden ist (Art. 44). 
Diese neue Gesetzesbestimmung stützt sich auf einen Bundes- 
ratsbeschluss vom 8. März 1895*), der folgenden wesentlichen In- 
halt hat: Bei der Qualifikation eines Etablissements hinsichtlich 
SCINer Stellung zum Gesetze kommt nicht das Minimum oder das 
Mittel, sondern das Maximum der Arbeiterzahl in Betracht. Strei- 
chungen von der Fabrikliste werden nach konstanter Praxis nur 
dann verfügt, wenn die Arbeiterzahl während längerer 
Zeit unter der von den betreffenden Vorschriften geforderten ge- 
blieben ist. Dem Arbeitgeber steht es jederzeit frei, die Streichung 
Zu Verlangen. Kann er den Nachweis leisten, dass sein Betrieb 
IN dauernd reduzierter geworden ist, wird auch die zuständige 
Behörde die Streichung verfügen. Es ist aber klar, dass es hiezu 
Eines formellen Aktes bedarf. 
  
  
— 
nn) 
”) B. B. 1895. 1. 822. Kommentar, Seite 46.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.