„Die bewilligte tägliche Verlängerung der gesetzlichen
Arbeitszeit darf nur in Notfällen 2 Stunden überschreiten.
„Kinder unter 16 Jahren und Hausfrauen sind von den
Ueberzeitbewilligungen auszuschliessen. ‘ Für Vorabende von
Sonn- und gesetzlichen Festtagen dürfen solche Bewilligungen
nur in Notfällen erteilt werden.“
Wir sind materiell mit diesem Vorschlage einverstanden,
glauben aber, dass eine präzisere Fassung des Artikels, insbesondere
die Nennung der Fälle, in denen — ausser in Notfällen —
Veberzeitbewilligungen gestattet werden dürfen*), zweckmässig
wäre. Als Gründe wurden bisher angegeben: pressante Arbeit,
Wassermangel, Bauten, Reparaturen, Militärdienst, Rückstand in der
Fabrikation, Betriebsstörungen, Beendigung chemischer und physikalischer
Prozesse, besserer Geschäftsgang, Uebergang zu einer andern
Produktion, Brandunglück, Saisonarbeit, Ausstellungsarbeiten,
Mangel an brauchbaren Arbeitern. ‘Wir sind der Meinung, dass man
mit den drei Begriffen : Arbeitsüberhäufung, Saisonarbeit und Notfälle
auskommen sollte. Arbeitsüberhäufung liegt vor, wenn bei nOrmaler
Arbeitszeit verbindliche Aufträge nicht innert ausbedungener
Frist ausgeführt werden können; derartige Verlegenheiten dürfen aber
nur ausnahmsweise vorkommen. -Saisonarbeit findet sich hauptsächlich
im Schneidergewerbe, in der Konfektionsindustrie und
der Lebensmittelindustrie (Konservenfabrikation), wo innert kurzer
Frist möglichst viel Arbeit geleistet werden muss; wird da die
Arbeiterzahl vermehrt, so vergrössert sich dadurch in der Zwischenzeit
die Zahl der Beschäftigungslosen. Notfälle sind beispielsweise
Maschinenbrüche, Kraftmangel, Brandunglück, Krankheiten, überhaupt
Fälle, in denen es nicht möglich ist, die Arbeitskräfte für
eine kürzere Zeit so zu vermehren, dass der Ausfall in der Arbeitsleistung
ausgeglichen werden kann.
Im Allgemeinen ist zu sagen, dass die Tendenz, die Ueberzeitbewilligungen
einzuschränken, auch- im Interesse der Industrie
zu begrüssen ist. Der Industrielle macht überhaupt nur ungern
Von solchen Bewilligungen Gebrauch, weil sie für ihn wenig
Vorteilhaft sind.**), Da sich aber bei den Lieferungsabschlüssen
*) Vergl. Otto Lang. a. a. O. Seite 66.
”) Vergl. Ausgewählte Schriften von Dr. Fridolin Schuler. Karlsruhe
1905: Seite 100.