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von Gouvernementskomitees, einig; scharf gingen aber die Meinungen
auseinander über die Mittel, die Aufhebung der Leibeigenschaft mit den
Vergünstigungen den Gutsherren gegenüber zu vereinbaren. Von ihren
Klasseninteressen geleitet, suchte die Mehrzahl der Gutsherren die Bauern
zu befreien und zur selben Zeit für sie solche Verhältnisse zu schaffen,
welche sie in Abhängigkeit von den Gutsherren bringen könnten. Durch
diese Abhängigkeit der Bauern beabsichtigten die Gutsherren, sich die ihnen
so nötigen Arbeitskräfte zu verschaffen. Daraus folgte, dass die Land
anteile, welche den Bauern zugewiesen werden sollten, weder zu gross,
damit der Bauer nicht seine ganze Zeit seiner eigenen Wirtschaft widmen
sollte, noch zu klein sein sollten, damit nicht dadurch eine Aus
wanderung der Bauern entstehen möchte, wodurch die Gutsherren ohne
stets verfügbare Arbeitskräfte geblieben wären. Die Landanteile sollten
genau so gross sein, dass sie den* Lebensunterhalt verschaffen könnten,
teils durch die eigene Bewirtschaftung, teils aber durch den Verkauf
ihrer Arbeit an den Gutsherrn. 1 ) Dies sprachen auch die Gutsherren
selbst ganz aufrichtig aus. «Je grösser die Vorteile, die aus der Auf
hebung der Frondienste für die Bauern erwachsen könnten», sagten
einige Deputierte im Zentralkomitee in Petersburg, «desto weniger werden
die Bauern bereit sein, eine neue Erwerbsquelle zu benützen, d. h. sich
als Lohnarbeiter bei den Gutsherren zu verdingen und desto weniger
werden die Wirtschaften dieser letzten im Stande sein, zu bestehen.
Daher hiesse das Bestehen von Landanteilen von derselben Grösse, wie
jetzt, nach der Aufhebung der Leibeigenschaft den Gutsherren nicht den Teil
ihrer Ländereien, sondern selbst die Möglichkeit zu existieren, nehmen.» 2 )
Einige Artikel des Kaiserlichen Rescriptes sprachen davon, dass
der den Bauern zugewiesene Landanteil nur als eine der Erwerbsquellen
dienen sollte. Dies wurde von mehreren Gutsherren so ausgelegt, als
ob der den Bauern zuzuweisende Teil ein minimaler sein sollte. «Für
die Gutsherren ist es gefährlich, den Bauern Anteile zuzuweisen, die
ihre ganze Arbeitskraft in Anspruch nehmen würden, im Gegenteil ist
es viel vorteilhafter, die Bauern der Lohnarbeit zuzuführen, indem man
ihnen einen knappen Anteil anweist und dafür einige Leistungen auf
erlegt. Daraus folgt die Notwendigkeit, den Anteilen eine solche Grösse
zu geben, dass sie die Bauern genügend unabhängig ... für die Lohn
arbeit machen könnten.» Es entstand also der Gedanke, den Bauern
') Vg!. Iwanjukovv, Die Aufhebung der Leibeigenschaft in Russland, S. 153; auch
«Die Bauernverhältnisse», eine Sammlung von verschiedenen Artikeln, B. I. St.-Pet. 1905,
Der Artikel von Kornilow, Die Reform vom 19. Februar 1861, S. 304—329.
2) A. a. D.