Full text: Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

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von Gouvernementskomitees, einig; scharf gingen aber die Meinungen 
auseinander über die Mittel, die Aufhebung der Leibeigenschaft mit den 
Vergünstigungen den Gutsherren gegenüber zu vereinbaren. Von ihren 
Klasseninteressen geleitet, suchte die Mehrzahl der Gutsherren die Bauern 
zu befreien und zur selben Zeit für sie solche Verhältnisse zu schaffen, 
welche sie in Abhängigkeit von den Gutsherren bringen könnten. Durch 
diese Abhängigkeit der Bauern beabsichtigten die Gutsherren, sich die ihnen 
so nötigen Arbeitskräfte zu verschaffen. Daraus folgte, dass die Land 
anteile, welche den Bauern zugewiesen werden sollten, weder zu gross, 
damit der Bauer nicht seine ganze Zeit seiner eigenen Wirtschaft widmen 
sollte, noch zu klein sein sollten, damit nicht dadurch eine Aus 
wanderung der Bauern entstehen möchte, wodurch die Gutsherren ohne 
stets verfügbare Arbeitskräfte geblieben wären. Die Landanteile sollten 
genau so gross sein, dass sie den* Lebensunterhalt verschaffen könnten, 
teils durch die eigene Bewirtschaftung, teils aber durch den Verkauf 
ihrer Arbeit an den Gutsherrn. 1 ) Dies sprachen auch die Gutsherren 
selbst ganz aufrichtig aus. «Je grösser die Vorteile, die aus der Auf 
hebung der Frondienste für die Bauern erwachsen könnten», sagten 
einige Deputierte im Zentralkomitee in Petersburg, «desto weniger werden 
die Bauern bereit sein, eine neue Erwerbsquelle zu benützen, d. h. sich 
als Lohnarbeiter bei den Gutsherren zu verdingen und desto weniger 
werden die Wirtschaften dieser letzten im Stande sein, zu bestehen. 
Daher hiesse das Bestehen von Landanteilen von derselben Grösse, wie 
jetzt, nach der Aufhebung der Leibeigenschaft den Gutsherren nicht den Teil 
ihrer Ländereien, sondern selbst die Möglichkeit zu existieren, nehmen.» 2 ) 
Einige Artikel des Kaiserlichen Rescriptes sprachen davon, dass 
der den Bauern zugewiesene Landanteil nur als eine der Erwerbsquellen 
dienen sollte. Dies wurde von mehreren Gutsherren so ausgelegt, als 
ob der den Bauern zuzuweisende Teil ein minimaler sein sollte. «Für 
die Gutsherren ist es gefährlich, den Bauern Anteile zuzuweisen, die 
ihre ganze Arbeitskraft in Anspruch nehmen würden, im Gegenteil ist 
es viel vorteilhafter, die Bauern der Lohnarbeit zuzuführen, indem man 
ihnen einen knappen Anteil anweist und dafür einige Leistungen auf 
erlegt. Daraus folgt die Notwendigkeit, den Anteilen eine solche Grösse 
zu geben, dass sie die Bauern genügend unabhängig ... für die Lohn 
arbeit machen könnten.» Es entstand also der Gedanke, den Bauern 
') Vg!. Iwanjukovv, Die Aufhebung der Leibeigenschaft in Russland, S. 153; auch 
«Die Bauernverhältnisse», eine Sammlung von verschiedenen Artikeln, B. I. St.-Pet. 1905, 
Der Artikel von Kornilow, Die Reform vom 19. Februar 1861, S. 304—329. 
2) A. a. D.
	        
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